Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2005-09-28
Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Bei Artikel 22 geht es darum, dass Unternehmen mit einer Kann-Formulierung ein wenig in die Pflicht genommen werden, Ausbildungsplätze zu schaffen, wenn sie viel ausländisches Personal beschäftigen. Es ist der einzige Artikel im ganzen Ausländergesetz, der - nur mit einer Kann-Formulierung - die Arbeitgeber etwas in die Pflicht nimmt. Es kommt dann weiter hinten im Gesetz, bei der Schwarzarbeit, noch ein Artikel, der auch in [PAGE 1222] diese Richtung geht. Aber sonst wird die Arbeitgeberseite mit diesem Gesetz in keiner Art und Weise zu irgendetwas verpflichtet, was aussergewöhnlich ist, was nicht normalem Recht in der Schweiz entspricht.
Artikel 22 kam ursprünglich vonseiten des Bundesrates ins Gesetz. Der Nationalrat kippte ihn in der ersten Lesung heraus, und zwar mit 103 zu 61 Stimmen. In der vorberatenden Kommission des Ständerates wurde er im Sinne des Beschlusses des Nationalrates ebenfalls abgelehnt. Aber im Plenum des Ständerates fand er dann eine Mehrheit von 20 zu 16 Stimmen.
Was hat diesen Wandel zurück auf den Pfad der Tugend des Bundesrates gebracht? Offensichtlich hat die Argumentation von Herrn Leuenberger-Solothurn im Ständerat überzeugt. Er sagte nämlich, Unternehmen, die nach diesem Gesetz qualifiziertes Personal aus dem Ausland rekrutierten, hätten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen, die die Leute in der Schweiz selber ausbilden würden, und das gebe eine Wettbewerbsverzerrung. Und man muss wissen: Dieses Gesetz ist für qualifiziertes Personal gemacht. Man will Leute mit Qualifikationen aus dem Kreis ausserhalb der EU, aus den sogenannten Drittstaaten, holen. Dass diese Wettbewerbsverzerrung unzulässig ist, hat den Ständerat überzeugt.
Was mich sehr erstaunt, ist natürlich der Umstand, dass Herr Bundesrat Blocher nicht die Meinung des Bundesrates unterstützte: Er schloss sich der Mehrheit des Nationalrates an und war gegen diesen Artikel. Da hatte Herr Blocher wahrscheinlich noch sein "altes Herz" als Unternehmer in der Brust und dachte weniger als Bundesrat: Ausbildungsplätze zu schaffen kann Unternehmen auch etwas kosten.
Wie gesagt: Es ist eine Kann-Formulierung; und es ist die einzige Formulierung, die die Arbeitgeberseite irgendwie dafür in die Pflicht nimmt, dass sie gutqualifiziertes Personal aus dem Ausland beschäftigen kann. Ich bitte Sie also, die ursprüngliche Version des Bundesrates zu übernehmen, die der Ständerat unterstützt, das heisst, unseren Beschluss der ersten Lesung zu revidieren.