Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-28
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir gestern beim Asylgesetz eine Härtefallregelung beschlossen haben, in der steht, dass jemand, dessen Identität während seiner Präsenzzeit in der Schweiz bekannt war, nach fünf Jahren die Möglichkeit hat, eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen. Weiter haben wir gestern im Annexgesetz Anag - dem Vorläufergesetz zum Gesetz, das wir jetzt behandeln - unter Artikel 14b beschlossen, dass ein vorläufig Aufgenommener nach fünf Jahren die Möglichkeit hat, eine definitive Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Wenn Sie jetzt hier lesen, dass jemand, der rechtswidrig in der Schweiz ist, nach bereits vier Jahren eine vertiefte Prüfung mit dem Ziel der Aufenthaltsgenehmigung erhalten soll, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist für mein Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar. Wenn jemand kommt, seine Identität preisgibt, seinen Aufenthalt preisgibt, seine Papiere hinterlegt, muss er fünf Jahre warten; und Sie wollen illegal, rechtswidrig Anwesende bereits nach vier Jahren legalisieren. Das kann ich nicht verstehen.
Die FDP-Fraktion steht nicht hinter einem derartigem Auf-den-Kopf-Stellen eines Rechtsgefüges und bittet Sie, diesen Antrag abzulehnen.