Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-28
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28
Wortprotokoll
Der Unterschied zwischen der Mehrheits- und der Minderheitsfassung ist hier weniger gross, als Sie annehmen. Es ist zwar bereits heute so, dass kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung besteht, aber wenn man die Praxis anschaut, sieht man, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle nach zehn Jahren eine solche Bewilligung auch ohne Rechtsanspruch erteilt wird. Es ist aber zuzugeben, dass es Fälle gibt, in denen keine Niederlassungsbewilligungen erteilt werden können, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Der Bundesrat hat hier damals diesen Rechtsanspruch vorgeschlagen. Er ist der Auffassung, dass damit in allen Kantonen die gleiche Praxis angewendet würde. Es ist klar, dass es unterschiedliche Praxen gibt. Jene, welche die gleiche Praxis bevorzugen, halten das für einen Vorteil; die anderen sagen, es solle unterschiedliche Praxen geben. Es soll also gemäss Bundesrat die gleiche Praxis herrschen, und die Bewilligung wird automatisch erteilt. Es ist für den Bund einfacher, wenn man sie automatisch erteilt. Allerdings ist auch zuzugeben, dass Rechtsansprüche generell zu neuen, langwierigen Verfahren führen, weil jeder Entscheid justiziabel ist.
Die Minderheit will am Konzept des Bundesrates festhalten. Bei der Mehrheitsfassung wird ein Rechtsanspruch abgelehnt. Aber in den überwiegenden Fällen wird eine Bewilligung auch ohne Rechtsanspruch erteilt.