Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-28
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28
Wortprotokoll
Natürlich können sie ja trotzdem kommen; sie erhalten einfach die Niederlassungsbewilligung nicht automatisch. Das ist der Unterschied: Sie müssen länger warten als jene, die noch nicht zwölfjährig sind. Das ist eine Bevorzugung des jüngeren Kindes. Ich kann ihm ja gut erklären, warum man das gemacht hat. Man kann auch erklären: Man will, dass Ausländer, die in die Schweiz kommen, die Kinder möglichst früh nachziehen - indem man ihnen eine Niederlassungsbewilligung gibt -, damit man sie besser in die Schule integrieren kann. Sie geben mir doch Recht: 14 Jahre ist ein schwieriges Alter; es folgt das letzte Schuljahr. In diesem letzten Schuljahr können Sie die Kinder nicht mehr integrieren. Es geht nur um diese Niederlassungsbewilligung und die frühere Integration.