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Imfeld Adrian · Nationalrat · 2005-09-28

Imfeld Adrian · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Wir haben in der Kommission lange über die Frage diskutiert, wie weit die Beschlüsse der hier zur Diskussion stehenden Generalversammlung auch eine rückwirkende Wirkung haben sollen respektive haben können.

Aus den Materialien der Kommission geht einerseits hervor, dass diese Beschlüsse nur eine Wirkung für die kommenden Geschäftsjahre und keine rückwirkende Wirkung haben, dies analog zu den Wahlen des Verwaltungsrates. Andererseits hat die Kommission im Rahmen der Kommissionsarbeit auf einen neuen Vorschlag der Verwaltung hin beschlossen, dass der hier zur Diskussion stehende Generalversammlungsbeschluss auch eine Wirkung auf das vergangene Geschäftsjahr haben soll, indem auch rückwirkend eine Revisionsstelle eingesetzt respektive eine Prüfung der Jahresrechnung verlangt werden kann. So steht es jetzt in Absatz 4 auf der Fahne.

Die heutige Formulierung dieses Artikels hat zu verschiedenen Reaktionen geführt, welche mir aufzeigen, dass in dieser Frage noch Unklarheiten bestehen. Als sorgfältige Gesetzgeber sollten wir diese Unklarheiten beseitigen und Klarheit schaffen. Ich frage mich insbesondere, ob wir nicht für den Fall der rückwirkenden Bestellung einer Revisionsstelle einen separaten Absatz formulieren sollten, welcher insbesondere auch Ausführungen zur zweiten notwendigen Generalversammlung macht.

Mit meinem provokativen Einzelantrag wollte ich eine definitive Klarstellung dieser Frage auch in den Materialien unseres Rates herbeiführen. Nachdem ich aber inzwischen festgestellt habe, dass mein Antrag sachlich falsch ist, ziehe ich diesen zurück und bitte den Bundesrat um eine kurze Erklärung zu der von mir aufgeworfenen Frage respektive einfach noch einmal um eine Erklärung zum Vorgehen bei der rückwirkenden Bestellung einer Revisionsstelle.