Bührer Gerold · Nationalrat · 2005-09-28
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Ich kann mich wirklich kurz fassen. Namens der Fraktion empfehle ich Ihnen, hier mit der Mehrheit zu stimmen.
Während es bei den vorangehenden Differenzen ein Abwägen zwischen Vor- und Nachteilen war, ist die Sachlage hier eindeutig. Die aktiven Organträger müssen ihre Aktien und ihre anderen Beteiligungspapiere selbstverständlich offen legen. Neu müssen sie bekanntlich auch Käufe und Verkäufe der Börse melden. Das ist richtig so. Aber wie bereits erwähnt worden ist, macht es keinen Sinn, dass auch ehemalige Organträger ihre Beteiligung aufführen müssen. Denn wenn sie mehr als 5 Prozent Anteile an einer börsenkotierten Firma besitzen, müssen sie das ohnehin melden, weil sie diese Schwelle von 5 Prozent, die verordnet ist, überschreiten. Zudem macht es hier auch Sinn, dass die Aktien von nahestehenden Personen aufgeführt werden müssen, weil es darum geht, dass nicht mit nahestehenden Personen auf kaltem Wege eine Quasibeherrschung des Kapitals einer Unternehmung erreicht werden kann, ohne dass es offen gelegt werden muss.
In diesem Sinne unterstützen wir hier eindeutig die Mehrheit.