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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2005-09-28

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-28

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft geht es um die Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung. Da möchte ich zu Beginn nochmals in Erinnerung rufen, dass es in dieser Vorlage eigentlich um zwei Dinge geht: erstens um die Offenlegung der Vergütungen an die Mitglieder von Verwaltungsräten, an Geschäftsleitungsmitglieder und an Beiräte von börsenkotierten Firmen; zweitens um die [PAGE 1266] Kompetenzen der Generalversammlung im Zusammenhang mit der Festlegung von Vergütungen.

Der Ständerat hat das Geschäft in der Sommersession beraten und es zur Differenzbereinigung wieder an den Nationalrat zurückgegeben. Für den Nationalrat gilt es, noch über vier Differenzen zu entscheiden, wobei Ihnen die Mehrheit der WAK beantragt, bei zwei Bestimmungen dem Ständerat zu folgen und bei zwei Differenzen am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

Die erste Differenz betrifft Artikel 626 Absatz 2 des Obligationenrechtes. Hier soll ein neuer Absatz eingefügt werden, welcher von börsenkotierten Firmen eine Aufnahme von Bestimmungen in die Statuten über die Festlegung von Vergütungen verlangt. In den Übergangsbestimmungen wird für dieses Prozedere eine Frist von zwei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes gewährt. Die WAK des Nationalrates beantragt Ihnen hier mit 16 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung dieser neueingeführten Bestimmung inklusive Übergangsbestimmung.

Sie bringt nämlich nichts Neues und auch nichts, aber auch gar nichts betreffend eine bessere Transparenz oder eine bessere Regelung der Vergütungen für Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder oder Beiräte. Diese Vergütungen müssen ohnehin im Anhang der Bilanz veröffentlicht werden. Zudem handelt es sich um einen Papiertiger, welcher dazu führen würde, dass etwa 300 Statuten von solchen Firmen innert zwei Jahren angepasst werden müssten. Es handelt sich um eine Alibiübung, welche nichts bringt und eine Inkraftsetzung nur um zwei Jahre hinauszögern würde.

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der WAK zu folgen.