Villiger Kaspar · Bundesrat · 1999-12-20
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-20
Wortprotokoll
Diese ganze Diskussion um den Eigenmietwert geht auf die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" zurück. Ich darf Sie daran erinnern, dass das Volk diese Initiative abgelehnt hat, und zwar wegen der Einnahmenausfälle bei den Steuern. Dies muss man im Zusammenhang mit den Bestrebungen sehen, den Bundeshaushalt zu sanieren. Wenn ich diese Diskussion über Ausfälle höre, dann habe ich manchmal den Eindruck, man habe nicht zur Kenntnis genommen, dass das Volk nein gesagt hat. Wenn man schon immer vom Volk spricht, dann muss man eine solche Abstimmung zumindest zur Kenntnis nehmen.
Auch damals - ich war ja viel unterwegs - ist mir aber in den Diskussionen aufgefallen, dass es gegenüber dem Eigenmietwert ein Missbehagen gibt, dies vor allem auch wegen der kantonalen Unterschiede. Viele sehen nicht ein, wie der Eigenmietwert berechnet wird. Die Kantone sind mit den Bewertungen im Rückstand, einige machen in langen Zeitabständen sehr grosse Sprünge usw. All dies ist natürlich auch geeignet, den "Frust" der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu steigern.
Allerdings muss ich sagen, dass die Richtigkeit der Eigenmietwertbesteuerung von der Steuersystematik her ganz klar ist. Dass dies eine falsche Besteuerung sei - wie Herr Frey dies hier gesagt hat -, trifft nicht zu. Es gibt namhafte [PAGE 2593] Professoren, die davon überzeugt sind, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts, der Systemwechsel, letztlich verfassungswidrig sei. Dies werden wir beurteilen müssen, wenn wir eine Vorlage bringen. Das Parlament kann natürlich auch etwas tun, was gegen die Verfassung verstösst - wir haben ja keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Aber ich sage Ihnen, dass diese Frage nicht so einfach ist.
Schon im Abstimmungskampf habe ich gesagt - und zwar ohne den Druck Ihrer Vorstösse -, wir wollten diesen Systemwechsel prüfen. Sofort nach der Abstimmung habe ich deshalb eine Expertenkommission eingesetzt. In dieser sind auch die Kantone prominent vertreten - denn gemäss Verfassung dürfen wir in einem Bereich, von dem auch die Kantone betroffen sind, nicht legiferieren, ohne dass die Kantone ein qualifiziertes Mitspracherecht wahrnehmen können. Eine Vernehmlassung genügt für dieses Mitspracherecht alleine nicht, denn die Vernehmlassung ist ohnehin selbstverständlich. Man kann das alles weglassen - wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter -, auch dagegen können die Kantone nichts machen. Aber wir müssen es doch berücksichtigen, wenn wir das freundeidgenössische Verhältnis mit den Kantonen aufrechterhalten wollen.
Es ist dann zu einer ganzen Flut von Vorstössen wie Parlamentarischen Initiativen gekommen. Eine Subkommission - wie gesagt worden ist - hat zu arbeiten angefangen. Sie hat dann auch mit der Expertenkommission Kontakt aufgenommen. Ich muss Ihnen sagen, dass es natürlich auch problematisch ist, wenn von parlamentarischen Gremien plötzlich Expertenkommissionen in die tägliche Arbeit einbezogen werden. Ich bin der Meinung: Wenn wir ein wirklich solides Gesetzgebungsverfahren durchziehen wollen - das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig -, sollten wir diese Expertenkommission jetzt arbeiten lassen. Im März 2000 wird sie ihre Vorschläge unterbreiten, dann müssen wir in eine wirklich fundierte Vernehmlassung gehen und unsere Schlüsse daraus ziehen.
Ich bin absolut bereit, so rasch als möglich voranzukommen - ich habe kein Interesse daran, das irgendwie zu verzögern - und Ihnen eine solide Vorlage zu unterbreiten. Ich würde es bedauern, wenn Sie hier aufgrund einer Parlamentarischen Initiative überhastet legiferieren wollten.
Es geht auch um die ökonomischen Konsequenzen. Um zu beurteilen, welche Konsequenzen die verschiedenen Modelle haben könnten, haben wir Ökonomen in diese Arbeiten einbezogen. Ich bin noch nicht ganz sicher, ob die Begeisterung dann, wenn die Vorschläge vorliegen und analysiert werden, wirklich überall gleich gross ist wie jetzt. Denn gerade von den Hauseigentümern höre ich immer wieder, dass auch das alte System seine Vorzüge hat. Wir werden Ihnen die Vorschläge jedoch unterbreiten, das ist ganz klar. Ich will jetzt nicht auf die einzelnen Instrumente und Vorschläge eingehen, weil wir eine Expertenkommission eingesetzt haben, um gerade das zu prüfen.
Gestatten Sie mir nur noch eine Bemerkung zur Aufkommensneutralität: Auch hier werden wir darüber diskutieren müssen, ob das nun hundert Prozent sind oder ob gewisse Ausfälle in Kauf genommen werden müssen. Letztlich werden Sie entscheiden. Aber ich sage noch einmal ganz klar: Es würde heissen, den Volkswillen schnöde zu missachten, wenn wir hier am Schluss grössere Ausfälle als mit der Volksinitiative produzieren würden. Ich glaube, das wäre politisch nicht korrekt. Auch das Argument, Herr Bührer, es gäbe dann einen solchen Impuls auf die Bauwirtschaft, dass die Ausfälle wieder hereinkämen, stimmt meiner Meinung nach nicht unbedingt; wenn es keinen Eigenmietwert mehr gibt, kommt auch kein Geld herein. Das beinhaltet, so gesehen, schon einmal eine gewisse Problematik.
Sie haben das Beispiel Baselland erwähnt. Ich will jetzt nicht zur Diskussion um die Hauseigentümer-Initiative zurückkehren, aber ich habe das damals sehr genau analysieren lassen und festgestellt, dass im Bezirk Dorneck im Kanton Solothurn, der in der Nähe von Basel liegt, die Bautätigkeit ohne dieses Instrument noch viel lebhafter war. Daraus kann man ableiten, dass in erster Linie wahrscheinlich nicht dieses Instrument für die überdurchschnittliche basellandschaftliche Bautätigkeit verantwortlich war, sondern dass es Faktoren wie die Nähe zu Basel, der Druck aus der Agglomeration waren. Über diese Dinge kann man unendlich lange streiten. Aber wir werden uns dann zu gegebener Zeit darüber unterhalten und versuchen, Ihnen eine solide Vorlage zu unterbreiten.
Wenn der Bundesrat Ihnen beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln - angesichts der Fraktionserklärungen bin ich mir zwar der Chancen dieses Antrages durchaus bewusst -, dann einfach aus folgendem Grund: Wenn man eine Motion ernst nimmt, muss man das, was sie will, auch so realisieren, vor allem wenn sie präzise formuliert ist. Das kann man aber im Moment noch nicht beurteilen. Von der Stossrichtung her gehe ich davon aus, dass die Expertenkommission Vorschläge in dieser Richtung unterbreiten wird; aber wir sollten uns nicht jetzt, bevor wir die abgewogenen Ergebnisse kennen, mit zu präzisen Vorgaben die Hände binden.
Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen.