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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2005-10-03

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-03

Wortprotokoll

Worum geht es bei Artikel 28 und selbstverständlich immer auch bei Artikel 34 - denn diese beiden Artikel hängen ja zusammen?

Es geht hier um die Frage, wie das Parlament bei dringlichen Kreditbewilligungen oder - anders gesagt - bei erhöhten Gefahren und schweren Störungen der öffentlichen Ordnung seinen Einfluss wahren kann. Wenn ich die Diskussion im Ständerat nachlese, sehe ich, dass dort der Eindruck erweckt wird, wir hätten sehr viele dringliche Kreditbewilligungen und wir hätten keine Zeit, die Räte einzuberufen und eine ausserordentliche Session abzuhalten.

Wie wir die bisherige Diskussion auch immer bewerten, es geht um Folgendes: Wir versuchen hier einen Ausnahmezustand zu regeln. Gemäss Aussagen der Herren Siegenthaler und Odermatt in der Finanzkommission des Ständerates vom 21. September 2005 bejahen beide die Handlungsfähigkeit des Bundesrates, selbst bei der nationalrätlichen Lösung. Der Nationalrat ist nicht auf dem Holzweg, wie es Ständerat Leuenberger formuliert hat, sondern es geht darum, die Artikel 28 und 34 des Finanzhaushaltgesetzes und Artikel 185 der Bundesverfassung nicht gegeneinander auszuspielen. Das ist die Kernfrage - wir sollten diese Artikel nicht gegeneinander ausspielen.

Nach wie vor gilt Artikel 185 der Bundesverfassung, wonach der Bundesrat allfällige Massnahmen zur Wahrung der äusseren und inneren Sicherheit und zu deren Finanzierung treffen kann, insbesondere dann, wenn er eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen begegnen muss. Was sind solche drohenden Störungen und Störungen, die bereits eingetreten sind? Es sind klar Umweltkatastrophen, und nichts anderes. Aber in die Kategorie von Artikel 185 gehören Fälle wie der Fall Swissair eben nicht. Warum nicht? Weil der Bund oder die Bundeskasse bei einem solchen Fall weder mittelbar noch unmittelbar betroffen waren oder sein werden.

Bei der nationalrätlichen Version geht es also darum, ein politisches Zeichen zu setzen, nämlich erstens die Finanzdelegation sofort einzuberufen, wenn ein Problem besteht, und zweitens bei Kosten über 0,5 Prozent der budgetierten Einnahmen sofort die beiden Räte einzuberufen. Diese Massnahmen gehören zu einem modernen Krisenmanagement und haben nichts mit der Frage der Handlungsfähigkeit des Bundesrates zu tun. Das sind Argumente zu einem Nebenschauplatz. Es geht ganz klar einzig und allein um den politischen Willen, das Parlament auch in Krisensituationen rechtzeitig einzuberufen.

Ich bitte Sie daher, unbedingt der Minderheit zu folgen und bei der nationalrätlichen Version zu bleiben.