Vollmer Peter · Nationalrat · 2005-10-03
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-03
Wortprotokoll
Eine grosse Minderheit - das Verhältnis war 12 zu 11 Stimmen - empfiehlt Ihnen, auf dieses Geschäft einzutreten und es nicht an den Bundesrat zurückzuweisen.
Wenn Sie die Diskussion in den letzten Wochen verfolgt haben, so haben Sie gesehen, dass eine Frage immer im Zentrum der Debatte war, nämlich jene der Aufteilung des Schienennetzes in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz. Die Kantone der Romandie haben mit Recht protestiert und darauf hingewiesen, dass die Aufteilung so, wie sie in der Botschaft vorgesehen ist, zu ihrem Nachteil wäre - aus sachlichen, aber auch aus finanzpolitischen Gründen.
Es ist deshalb - das scheint mir wichtig zu sein - auch für die Minderheit, die die Vorlage nicht zurückweisen will, völlig klar, dass diese Aufteilung so, wie sie in der Botschaft vorgesehen ist, nicht umgesetzt werden kann. Diese Korrektur kann im Rahmen der Kommissionsarbeiten vorgenommen werden. Das ist der wichtige Unterschied. Das Departement und das zuständige Bundesamt haben entsprechende Alternativlösungen erarbeitet. Sie werden uns diese vorlegen können. Wir können also diese Korrekturen gemeinsam mit der Verwaltung vornehmen. Nicht zurückweisen heisst also nicht, dass wir diese Korrektur nicht vornehmen: Wir nehmen sie im Rahmen der Debatte in der Kommission vor; wir nehmen sie dann im Rat vor. Wir sind Erstrat. Das geht ohne weiteres.
Jetzt können Sie denken: "Weisen wir doch zurück, das spielt doch keine Rolle; warten wir dann auf den Vorschlag des Bundesrates." Rückweisung würde aber bedeuten, dass dieses wichtige Geschäft noch einmal um mindestens zwei Jahre verschleppt würde. Was ist daran so schlimm? Das Geschäft der Bahnreform ist bereits verschleppt worden - man muss das sagen. Leider sind wir gegenüber dem ursprünglichen Fahrplan bereits um zwei Jahre im Rückstand. Wenn Sie jetzt zurückweisen, weisen Sie all das zurück, was vor allem für die KTU von grosser Bedeutung ist, worauf sie nicht länger warten wollen. Das trifft vor allem die Kantone mit vielen KTU. Es wird vor allem die welschen Kantone, den Kanton Waadt, den Kanton Jura, hart treffen, wenn diese Neuerungen jetzt nicht kommen.
Was sind das für Neuerungen? Es sind etwa sechs verschiedene Bereiche, die mit dieser Bahnreform angegangen werden sollen: Einmal wollen wir einen neuen Finanzierungsmechanismus. Darauf warten sowohl die Kantone wie auch die Transportunternehmen seit langem. Dann wird es Verbesserungen bei der Rollmaterialfinanzierung geben. Auch das ist im Interesse der Kantone und der Transportunternehmen und stärkt den öffentlichen Verkehr. Wir brauchen - Stichwort Bahnpolizei - dringend eine Rechtsgrundlage im Bereiche der Sicherheitsvorschriften. Wir haben in dieser Vorlage beispielsweise endlich eine Lösung, dank der die Übergriffe auf das Personal - das war ja ursprünglich eine Motion von Herrn Jutzet - als Offizialdelikte geahndet werden können. Das ist eine ganz wichtige Neuerung, die im Interesse aller ist. Wir haben eine Verbesserung der KTU, wir haben Präzisierungen bei den Ausschreibungen, die heute vor allem im Busbereich vorgenommen werden. Mit anderen Worten: Eine ganze Anzahl von Massnahmen, die für die Stärkung des öffentlichen Verkehrs wichtig wären - gerade auch in jenen Kantonen, die viele sogenannte Privatbahnen haben -, würde mit einer Rückweisung auf die lange Bank geschoben. Das wollen wir nicht. Sie haben übrigens auch festgestellt, dass die Kantone unterdessen auch noch einmal eine Abwägung dieser Situation vorgenommen haben. Die Konferenz der Regierungs- und Staatsräte, die für den öffentlichen Verkehr zuständig sind, hat vorletzten Freitag ganz klar - ohne Gegenstimme, klarer geht es fast nicht mehr - diese Meinung geäussert.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsminderheit, diese Vorlage nicht zurückzuweisen und damit zu gewährleisten, dass wir sie beraten können. Es ist für die Mehrheit und für die Minderheit überhaupt keine Frage, dass wir bei der Aufteilung des Netzes die nötige Korrektur vornehmen wollen; da besteht politischer Konsens. Diese Vorlage muss nicht verschleppt werden, sondern wir können diese Korrektur mit Hilfe des Bundesrates und der Verwaltung machen. Ich bitte Sie also inständig: Stimmen Sie nicht dem Antrag auf Rückweisung zu. Sie schwächen sonst die Umsetzung der Bahnreform, Sie schwächen das System des öffentlichen Verkehrs. Diese Neuerungen werden natürlich auch finanzpolitische Auswirkungen haben - beim Rollmaterial usw. -, und deshalb ist es enorm wichtig, dass wir heute sagen: Jawohl, wir wollen keine Aufteilung des Netzes, aber wir wollen auch keine Verschleppung der Vorlage, denn die anderen Reformpunkte sind von eminenter Bedeutung.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die Kommissionsminderheit - es waren wie gesagt 12 zu 11 Stimmen -, auf die [PAGE 1336] Vorlage einzutreten, sie nicht an den Bundesrat zurückzuweisen und damit der Kommission den Auftrag zu geben, diese strittigen Punkte an der nächsten Sitzung zu beraten.