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Marti Werner · Nationalrat · 2005-10-03

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-03

Wortprotokoll

Wenn Ihnen die SP-Fraktion grossmehrheitlich beantragt, die Vorlage unseres eigenen Bundesrates an den Bundesrat zurückzuweisen, und dieser Rückweisungsantrag von Kollege Hämmerle und auch von mir als seinem Assistenten noch als Aushängeschild des öffentlichen Verkehrs vertreten wird, dann können Sie sicher sein, dass sich dieser Rückweisungsantrag in keiner Art und Weise gegen die Interessen des öffentlichen Verkehrs richtet. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass die Interessen des öffentlichen Verkehrs nur mit ihm richtig durchgesetzt werden können. Diese Bahnreform hat nicht nur einfach eine Beule; sie hat zwei sehr schwere Konstruktionsfehler.

Der eine ist die Aufteilung in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz; darauf hat Kollege Hämmerle bereits hingewiesen. Sie wird von niemandem hier mitgetragen. Aber das kann nicht einfach mit einem Handstreich im Rahmen der Kommissionsarbeit bereinigt werden. Hier ist grundlegende Neuarbeit zu leisten.

Der zweite Konstruktionsfehler, den diese Reform hat, ist die Tatsache, dass mit dieser Reform zwar die Bahnlandschaft Schweiz gestaltet werden soll. In der Botschaft finden Sie aber nicht mehr als eine halbe Seite zu diesem Thema, unter dem Titel "SBB + X". Das ganze Konzept ist ungefähr so geheimnisvoll wie der Titel selbst. Niemand weiss, wie gross das X ist und wie das X schlussendlich erreicht werden soll. Nur etwas weiss man ganz genau, das ist bei den Voten zum Rückweisungsantrag ganz klar zum Ausdruck gekommen: Alle Privatbahnen hoffen, dass sie im Rahmen der Umgestaltung der Bahnlandschaft so viel Bundesgelder wie möglich erhalten. Sie hoffen, dass sie entschuldet werden, um dann als Player unter dem Titel "X" aufzutreten, ohne dass der Bund hierfür irgendwelche Leitplanken aufstellen würde; Herr Bezzola hat dies ausgeführt. Das soll den Privatbahnen überlassen werden, sie sollen sich hier selbst formieren.

Ich möchte Sie nur an ein grosses negatives Beispiel erinnern, an die Mittelthurgaubahn. Wie eine Säule stand sie am Bodensee, als leuchtendes Beispiel für ein erfolgreiches Bahnunternehmen. In der Zwischenzeit ist sie gescheitert. Wenn wir diesen Unternehmen die Gestaltung der Bahnlandschaft überlassen, dann wird das sehr viel kosten. Es wird auch sehr viel öffentliches Geld kosten. Dieses öffentliche Geld ist dann sehr schlecht in den öffentlichen Verkehr investiert. Gerade das wollen wir nicht. Es macht im Übrigen auch keinen Sinn, die Privatbahnen zu sanieren, damit diese als Player auftreten und dann unserer eigenen Bahn, den SBB, die wir ebenfalls mit Bundesgeldern finanzieren, Konkurrenz machen. Wir investieren also Geld in alle Bahnen, damit für alle Konkurrenz entsteht, obwohl die eigentliche Konkurrenz nicht innerschweizerisch stattfindet, sondern international. Mit diesem Vorgehen schwächen wir nur unseren Hauptplayer, die SBB, der in direkter Konkurrenz zur deutschen oder zur französischen Bahn steht.

Eine Bahnreform 2, die diesen Titel verdient, muss gerade bei dieser Bahnlandschaft die entsprechenden Parameter setzen. Deshalb haben wir unseren Rückweisungsantrag mit diesem Punkt ergänzt. Es wird von niemandem bestritten, dass dieses Element nicht im Rahmen der Kommissionsarbeit korrigiert werden kann, sondern dass das grundlegender Überlegungen und Massnahmen bedarf; das kann nicht einfach in einer halbseitigen Ausführung in der Botschaft abgehandelt werden.

Noch etwas zu denjenigen, die guten Mutes gegenüber unserer Kommissionsarbeit sind: Ich könnte darauf hinweisen, dass wir in der Vergangenheit schon verschiedentlich sehr langwierige Prozesse in der Zusammenarbeit von Kommission und Verwaltung gehabt haben, die nicht immer sehr erfolgreich waren respektive bis heute nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden konnten. Ich denke hier an die Revision des FMG.

Aber - und das möchte ich auch den Kantonen zu bedenken geben - dieses Vorgehen hat einen sehr grossen Nachteil: Diejenigen, die betroffen sind, sind dann von diesem Zusammenspiel von Kommission und Verwaltung ausgeschlossen. Dank unserem Rückweisungsantrag haben die Betroffenen - die Kantone, auch die Privatbahnen selbst - die viel grösseren Mitwirkungsrechte, als wenn wir versuchen sollten, die verunglückte Vorlage im Rahmen der Kommissionsarbeit irgendwie auf die Schiene zu bringen - ein Unterfangen, das wir als unmöglich betrachten.

Deshalb ersuchen wir Sie, unserem Rückweisungsantrag zuzustimmen.

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