Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2005-10-04
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-04
Wortprotokoll
Wir haben am 17. Juni dieses Jahres das neue Bundesgerichtsgesetz gutgeheissen. Dieses Gesetz enthält einen grossen Kompromiss zwischen der linken und der rechten Seite dieses Rates, und zwar zu zentralen Fragen. Dazu zählte damals die volle Kognition des Bundesgerichtes in diesen IV-Fragen. Im Gegenzug hat die Linke ihre Vorbehalte gegen die Streitwertgrenzen im Arbeitsrecht und im Mietrecht zurückgezogen. Namentlich wurde das absolut komplexe Bundesgerichtsgesetz nicht einem Referendum der Behindertenverbände exponiert.
Das war auch der Grund, warum der Justizminister den Kompromiss mit seinem ganzen Einfluss unterstützt und forciert hat. Einen Antrag Pelli auf Beschränkung der Kognition des Bundesgerichtes im Bereich der Versicherung haben Sie in der Sommersession mit 135 zu 16 Stimmen abgelehnt.
Wenn man zusammenarbeiten will oder auch muss, ist ein minimales Mass an Vertrauen unabdingbar, und zum Vertrauensschutz gehört der Grundsatz "pacta sunt servanda". Auch Kompromisse sind Vereinbarungen, und sie sind einzuhalten. Es darf doch nicht sein, dass wir diesen Kompromiss weniger als vier Monate nach seinem Zustandekommen über Bord werfen. Es wäre dem Anliegen in der Sache auch wenig dienlich, wenn das Inkrafttreten der angestrebten Verfahrensstraffung um praktisch ein Jahr - Referendumsfrist, Abstimmung - hinausgeschoben werden müsste. In dieser Zeit kann auch nichts verbessert werden.
Ich bitte Sie, zeigen Sie Fairness, zeigen Sie sich des Vertrauens würdig, und nehmen Sie vom Vertrauensbruch der Kommissionsmehrheit Abstand!