Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-10-04
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-10-04
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens der grünen Fraktion ebenfalls, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Ich halte es für eine absolute Illusion, zu meinen, man könne ein Problem, das die IV in materieller Hinsicht hat, durch eine Änderung der Verfahrensrechte lösen. Diese Vorlage ist zum einen grotesk, denn sie will etwas abschaffen, das erst vor kurzem eingeführt worden ist, nämlich das Einspracheverfahren. Sie ist zum anderen in krasser Weise "treuwidrig", was das Kognitionsverfahren betrifft. Wir haben diesbezüglich vor einem Vierteljahr in diesem Rate grossmehrheitlich eine Regelung bezüglich der Kognition bei der IV für das Eidgenössische Versicherungsgericht beschlossen. Es gab damals einen Minderheitsantrag Pelli, der klar abgelehnt wurde. Und was tut die Kommission? Sie nimmt gewissermassen genau diesen Minderheitsantrag wieder auf. Solches Legiferieren ist unzulässig, die betroffenen Parteien haben sich im Hinblick auf ein mögliches Referendum darauf verlassen, dass die Kognition bestehen bleibt. Nun wollen Sie mit einem Schnellschuss hinterrücks wieder etwas ändern, das wohl bedacht und übrigens nicht zuletzt dank der Mithilfe von Bundesrat Blocher legiferiert worden ist.
Ich halte es aber auch für eine Illusion, zu meinen, Sie könnten mit solchen Verfahrensschritten die Effizienz vergrössern. Ich kenne dieses Effizienzgejammer seit Jahren auch aus den Kantonen. Da wird jedes halbe Jahr eine Vorlage gebracht, welche z. B. ein Gericht abschafft oder die Fristen ändert, aber ändern tut sich trotzdem gar nichts. Das ist auch hier der Fall. Jetzt schaffen Sie ein wohlüberlegtes und notabene aus Kostengründen eingeführtes Einspracheverfahren ab. Es ist erst seit kurzem in Funktion, erste Erfahrungen konnten gemacht werden, und nun soll es mit einem Schnellschuss von heute auf morgen wieder gebodigt werden, derweil kundige Juristinnen und Juristen sowie Verfahrensbeteiligte anderer Provenienz klar sagen, dass dieses Einspracheverfahren grössere Klarheit mit Bezug auf das rechtliche Gehör und mit Bezug auf die Abläufe gebracht habe. Es führte offenbar auch dazu, dass Zweitentscheide [PAGE 1372] nach Einsprache seriöser wurden und auch diesbezüglich eine gewisse "Beschwerdebedenklichkeit" Einkehr hielt. Warum Sie das jetzt wieder abschaffen wollen, ist mir schleierhaft - offenbar geht das nach dem Motto: Spielt ja keine Rolle, was wir tun, die Hauptsache ist, wir ändern alle zwei Jahre unsere Gesetze.
Das zweite Element, das Sie ändern wollen, ist der Fristenlauf. Auch das ist eine alte Leier. Es dient natürlich auch immer ein wenig zur Disziplinierung der betroffenen Anwältinnen und Anwälte. Ich bin übrigens erstaunt, dass der Bundesrat hier eine grosszügige Fristenstraffung vornehmen will, derweil er nicht bereit ist, gemäss meiner Motion 04.3278, "Behandlungsfristen für Rekursinstanzen und Gerichte", generell Verfahrensfristen für die Gerichte und auch für die Verwaltung einzuführen.
Da will man also mit lächerlichen Einsparungen bei diesen Fristenläufen über die Ferien ein "My" an Zeit gewinnen, derweil dort, wo wirklich eine Verwaltungs- und Verfahrensstraffung erzielt werden könnte, nichts geschieht. Es ist klar, warum nichts geschieht. Das würde natürlich auch gewisse Kosten verursachen, die tatsächlich die Effizienz der Verfahren beeinflussen könnten, und zwar im positiven Sinne.
Besonders stossend ist die neue Kostenregelung, die für die kantonalen Verfahren vorgesehen ist. Dies ist offensichtlich ein Versuch, das Problem der IV auf diejenigen abzuwälzen, die in berechtigter Weise in die Verfahren einsteigen. Man kann in ein Verfahren - das muss unterstrichen werden - auch berechtigt einsteigen, wenn man am Schluss unterliegt. Es ist rechtsstaatlich bedenklich, dass in diesem Saal teilweise die Meinung vorherrscht, schon allein der Tatbestand, eine Beschwerde ergriffen zu haben, die am Schluss nicht obsiegt, beinhalte letztlich trölerisches Verhalten. Wer dieser Meinung ist, muss klar dazu stehen, dass er eigentlich die Beschwerden gleich abschaffen will.
Es gibt trölerische Beschwerden, aber die Gerichte haben heute überhaupt kein Problem, diese im Schnellverfahren zu behandeln, und das geschieht auch so. Aber es gibt eben viele Fälle, wo der Entscheid letztlich auf der Kippe ist, wo der Entscheid aber nur Ja oder Nein lauten kann und wo es eben absolut stossend wirkt, wenn damit dann im Endeffekt Kosten verbunden sind, notabene meist für die Schwächsten, für Leute, die gesundheitliche Probleme haben.
Denn man muss auch einmal mit der Mär aufhören, dass ein übergrosser Teil oder zumindest ein gewichtiger Teil der IV-Betroffenen dies gewissermassen deshalb macht, um sich irgendwelchen Arbeitszwängen usw. zu entziehen. Da hat Frau Leutenegger Oberholzer zu Recht darauf hingewiesen, dass das Problem der IV im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt ein Problem ist, das spezielle Betrachtung verdient. Aber glauben Sie doch nicht im Ernst, Sie könnten dies durch irgendwelche, letztlich übrigens übermässig lächerliche Verfahrensschritte lösen.
Ich komme zum letzten Punkt. Auch hier sei beim Eintreten kurz angetönt, dass diese Änderung bezüglich der Kognition nicht nur mit Bezug auf das Vorgehen der Kommission "treuwidrig" ist und ihr ein miserables Zeugnis ausstellt. Ich hoffe, Herr Bundesrat Couchepin, Sie hatten damals in der Sitzung Kenntnis davon, worum es überhaupt ging, und Sie hatten sich vorgängig mit Herrn Bundesrat Blocher unterhalten, auf welcher Basis damals in der Kommission für Rechtsfragen im wohlverstandenen Interesse aller ein Kompromiss ausgehandelt wurde, um damit ein Referendum verhindern zu können, das anderweitig gekommen wäre. Das ist schon fast staatsstreichartig, wenn eine Kommission das nun wenige Monate später einfach in einem Streich gewissermassen zu Fall bringt. Ich bin gespannt, welche Begründung dann in der Detailberatung die hohen Damen und Herren Kommissionssprecher und -sprecherinnen hierzu vorzubringen vermögen, und ich bin natürlich auch gespannt, Herr Bundesrat Couchepin, was Sie hier diesbezüglich zu verkünden haben.
Alles in allem: Dies ist ein unnötiger Schnellschuss. Er taugt vielleicht, Herr Wehrli, für ein bisschen Stimmungsmache gegen die IV. Es ist aber keine abgerundete Vorlage, bei der man sagen kann, dass die Kommission hier wirklich fachkundig etwas nach vorne Gerichtetes gefunden hat, das zu überprüfen sich lohnt. Nein, das ist eigentlich nur ein bisschen ein Gejammer, und übrig bleibt nichts.