Stahl Jürg · Nationalrat · 2005-10-04
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-04
Wortprotokoll
In diesem Artikel sind nicht nur drei, sondern vier Themenbereiche angesprochen; ich versuche aber trotzdem, mich kurz zu halten. Die Haltung der SVP-Fraktion ist bei der Minderheit Scherer klar; der Antragsteller hat sie vorher begründet. Wir erachten es als sinnvoll, das Wort "eigenverantwortlich" hier einzufügen, ob das nun justiziabel ist oder nicht. Ich glaube, es geht vor allem darum, dass wir hier den neuen Gegebenheiten Rechnung tragen können. Das Wort "eigenverantwortlich" ist im heutigen Sprachgebrauch sicher von Bedeutung und wird auch dementsprechend verstanden.
Bei Buchstabe bbis unterstützt die SVP-Fraktion meine Minderheit. Es geht um eine weiter gehende Formulierung bezüglich der Wahrung der Rechte der Patientinnen und Patienten. Wir sind der Meinung, dass das nicht in dieses Medizinalberufegesetz gehört. Ich glaube, anhand der Diskussion, die wir jetzt hier führen, wird auch sehr deutlich, wie gefährlich es ist, wenn man diesen Detaillierungsgrad in der Auflistung der Aufgaben von Medizinalpersonen im Gesetz vorsieht. Eine solche Liste kann nie vollständig sein. Sie beinhaltet die Gefahr, dass sie Lücken aufweist. Diese Lücken wollten wir - die Vertreter der SVP-Fraktion - ursprünglich in der Kommission nicht, und wir haben dort auch eine Vereinfachung vorgeschlagen.
Bei Buchstabe c unterstützt die SVP-Fraktion die Minderheit Triponez. Es geht in der Tat nicht um ein grundsätzliches Werbeverbot, aber es hat im weitesten Sinne trotzdem mit der Werbefreiheit zu tun. Wir sind hier der Auffassung, dass diese "Gummibegriffe" oder dieser "Gummiartikel" - mit Worten und Definitionen wie "nur objektive", "dem öffentlichen Bedürfnis entsprechende", "weder irreführend noch aufdringlich" - einen zu grossen Spielraum offen lassen, dass zu viel Interpretation möglich ist. Daher unterstützen wir hier die Minderheit Triponez.
Erlauben Sie mir trotz des Rückzuges des Minderheitsantrages zu den Buchstaben cbis, cter und cquater noch eine kurze Bemerkung zu diesen Teilbereichen in Artikel 40.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass das Medizinalberufegesetz nicht der richtige Ort sein kann, um den Problemkreis der wirtschaftlichen Beeinflussung sowie die Frage zu regeln, inwiefern sich Medizinalpersonen geldwerte Vorteile verschaffen dürfen. Diese Ansicht teilen wir; es ist ein Problemkreis, der existiert und dem auch entschieden entgegengetreten werden muss. Wir haben Bestimmungen im KVG, wir haben Bestimmungen im HMG; das sind [PAGE 1364] bereits bestehende Instrumente. Jetzt möchten Sie noch ein weiteres Instrument hinzufügen, und die Gefahr besteht, dass sich die Sache dann verzettelt und wir eben nicht diese griffigen Massnahmen umsetzen können, die dringend nötig wären. Es wäre jetzt notwendig, dass die bereits vorhandenen Instrumente greifen und die verantwortlichen Stellen bei Missbräuchen konsequent durchgreifen. Das tun sie jetzt nicht, und das werden sie auch mit weiteren Bestimmungen im Medizinalberufegesetz nicht tun. Das ist eine Grundhaltung, die eigentlich nicht zu tolerieren ist, und diese Probleme müssen wir auf anderer Ebene eben auch anpacken. Ich zähle hier trotzdem auf den Ständerat, und ich kann mich selbstverständlich bereit erklären - oder habe dies bereits getan -, dass wir dem Zweitrat die Arbeit für eine vielleicht vernünftigere und griffigere Massnahme überlassen.
In diesem Sinne bitte ich Sie nochmals, die Minderheiten Scherer, Stahl und Triponez zu unterstützen.