Bruderer Pascale · Nationalrat · 2005-10-05
Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Hand aufs Herz: Wer von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern wurde nicht auch schon zu Hause, im Heimatkanton, irgendwo auf der Strasse, im Zug oder sonstwo auf den Kantönligeist im schweizerischen Bildungswesen und auf dessen Nachteile angesprochen? Eltern und Kinder bemängeln die teils verhinderte Mobilität, Bildungsfachleute die erschwerte Steuerbarkeit und Finanzpolitiker die mangelnde Effizienz unserer Bildungsstrukturen.
Man darf und man muss es hier beim Namen nennen: Die Tatsache, dass wir 26 unterschiedliche, kantonale Schulsysteme haben, stösst bei vielen auf Unverständnis, auch wenn diese Struktur historisch gewachsen und so legitimiert ist. In einer Zeit, da längst international harmonisiert und koordiniert wird - Stichwort: Bologna -, ist es selbstverständlich umso wichtiger, dass wir auch innerhalb der Schweiz über ein steuerbares und kohärentes Bildungswesen verfügen - immer im Sinne der Qualität und im Sinne der Durchlässigkeit unserer Bildungsangebote.
Um es vorwegzunehmen: Mit dieser Vorlage werden wir den sogenannten Kantönligeist nicht einfach abstreifen können. Aber - diese Errungenschaft verdient hohe Anerkennung - die neuen angepassten Verfassungsartikel versuchen, dem Bildungsföderalismus ein neues Gewand zu verleihen, ein Gewand, das den heutigen Herausforderungen besser entspricht. Das Schnittmuster dieser Kleider musste nicht völlig neu erfunden werden. Nein, mit der Schweizerischen Universitätskonferenz beispielsweise haben und hatten wir bereits ähnliche Strukturen.
Neu ist allerdings die ausdrückliche verfassungsmässige Verankerung der Pflicht zur Zusammenarbeit im Bildungsbereich. "Bund und Kantone sorgen gemeinsam ....", heisst es im neuen Artikel 61a. Das ist die Basis der neuen Zusammenarbeit, die es anschliessend auf Gesetzesebene zu konkretisieren gilt.
Im Namen der SP-Fraktion empfehle ich Ihnen Eintreten auf diese Vorlage. Ich begründe diese Empfehlung auf Eintreten mit einigen inhaltlichen Aussagen zum Volksschulbereich und zum Weiterbildungsbereich.
Es ist nicht zum ersten Mal, dass die Vorgeschichte einer Vorlage, die wir hier beraten, älter ist als ich selber. Aber die Vorgeschichte dieses Anliegens hier ist nicht nur besonders alt, sondern sie ist auch ziemlich kompliziert und geprägt von der intensiven, teils mehr, teils weniger angespannten Zusammenarbeit zwischen der WBK einerseits und der EDK andererseits, geprägt von Austarierung, von Fortschritten und von Rückschlägen. Um diese Zusammenarbeit kommt man gar nicht herum, wenn man im Bildungsbereich etwas bewegen will. Das war und ist uns allen bewusst, und wenn nicht, dann wurde es uns immer wieder mit selbstsicheren Auftritten seitens der Kantone bewusst gemacht.
So kommt es denn auch, dass die SP jetzt mit der Vorlage, wie sie auf dem Tisch liegt, zufrieden ist. Wir sind nicht wunschlos glücklich, aber wir sind zufrieden. Wir wünschen uns mehr Garantien, dass die demokratischen Aspekte trotz Delegation gewisser Fragen an ein neues Organ hoch gewichtet werden. Wir setzen uns weiter für die Berücksichtigung der Anliegen der Studierenden und der Studentenschaften ein. Wir fordern eine einheitliche, eine ausreichende und eine zeitgemässe Stipendienregelung.
Grund für eine Rückweisung sind diese Forderungen allerdings nicht. Darum lehnen wir den Rückweisungsantrag Zisyadis auch überzeugt und geschlossen ab. Das sind Fragen, die wir im Rahmen der Beratungen zum Hochschulrahmengesetz auf Gesetzesstufe, im Falle der Stipendien auch anlässlich der NFA-Weiterberatung zu klären und zu verankern haben. Wir werden seitens der SP diese Fragen im Auge behalten, und wir wollen sie auch beantwortet wissen.
Hier auf Verfassungsstufe begrüssen wir folgende drei Errungenschaften ganz besonders:
1. die bereits erwähnte Pflicht zur Zusammenarbeit;
2. den Aufruf zur Harmonisierung des Schulwesens im Bereich bestimmter Eckpfeiler gemäss Artikel 62 und die darin enthaltene Möglichkeit, seitens des Bundes verbindlich zu regeln, falls die Harmonisierung aus interkantonalem Antrieb eben erfolglos verläuft;
3. die Errungenschaften im Weiterbildungsbereich; sie sind uns wichtig und wir schätzen sie hoch. Wir kommen beim entsprechenden Artikel 64a detaillierter darauf zu sprechen.
Offene Fragen sehen und kritische Fragen stellen wir allerdings, was den Tertiärbereich anbelangt. Kollege Widmer wird hier die Haltung der SP-Fraktion noch verdeutlichen.
Wir empfehlen Eintreten.