Riklin Kathy · Nationalrat · 2005-10-05
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Es gibt selten Momente, wo dieses Parlament grosse Würfe macht. Heute ist ein solcher Moment. Wir diskutieren über eine neue Bildungsverfassung. Seit sieben Jahren sind wir an der Arbeit; wir haben Hochs und Tiefs hinter uns. Die vorliegende Bildungsverfassung, die von unserer WBK einstimmig verabschiedet wurde, entstand in fruchtbarer Zusammenarbeit mit der EDK und damit mit den Bildungsdirektoren der Kantone. Zentrales Anliegen der neuen Verfassungsartikel ist die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich des allgemeinen Schulwesens.
Auf diesen Moment haben viele Eltern, Kinder und Jugendliche schon lange gewartet. Für die meisten Betroffenen sind die vielen differierenden Schulsysteme, die völlig unterschiedlichen Lehrpläne, die unterschiedlichen Abschlüsse unverständlich. Heute wird eine neue Ära eingeläutet. Wir wollen gesamtschweizerische, einheitliche Regelungen im Bereiche des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen, bei den entsprechenden Übergängen sowie bei der Anerkennung der Abschlüsse.
Die relativ lange Erarbeitungszeit der Vorlage belegt, wie intensiv in der Kommission um Lösungen gerungen wurde. Es ist gelungen, zwischen der Erziehungsdirektorenkonferenz und der WBK Einvernehmen über wichtige Ziele der Harmonisierung des Schulwesens herzustellen. Dabei ist erreicht worden, dass die EDK einverstanden ist, dass der Bund die notwendigen Vorschriften erlässt, wenn die einheitliche Regelung der Harmonisierungsziele auf dem Koordinationswege nicht zustande kommt.
Das Bildungswesen ist bekanntlich ein Kernpunkt des Föderalismus. Kompetenzverschiebungen zulasten der Kantone sind in der Vergangenheit immer wieder auf Widerstände gestossen. Die Tatsache, dass die Kantone dem Konzept weitestgehend zugestimmt haben, beweist die Bereitschaft aller Beteiligten, auf dem Gebiete der Bildungspolitik ein neues Kapitel aufzuschlagen. Die Vorlage für einen neuen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung ist ein grosser und wichtiger Schritt für die Wissensgesellschaft Schweiz des 21. Jahrhunderts.
Ein bedeutender Bestandteil der Neuordnung der Bildungsverfassung ist auch ein neuer Hochschulartikel. Da Kantone und Bund je eigene Hochschulen führen, muss die Zusammenarbeit gerade in diesem Bereich besonders eng sein. Der neue Hochschulartikel sieht eine bedeutende Stärkung des gemeinsamen Organs von Bund und Kantonen vor. Neben dem Erlass von verbindlichen Rahmenordnungen über Studienrichtzeiten und Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen sollen auch Vorschriften über die Gewährleistung der Qualitätssicherung erlassen, gemeinsame Finanzierungsgrundsätze festgelegt, eine strategische Planung und eine Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen durchgeführt werden. Auch die Fachhochschulen sollen neu in diese gemeinsame Steuerung einbezogen werden. Qualität und Durchlässigkeit der Ausbildungsgänge sind ganz wesentliche Ziele, die nun verankert werden sollen. Die Ausbildung eines exzellenten einheimischen Nachwuchses muss ein Hauptziel unserer Hochschulpolitik bleiben.
Ich möchte den neuen Artikel zur Weiterbildung ganz speziell erwähnen. Endlich wird die wichtige Aufgabe des lebenslangen Lernens auch in der Verfassung verankert. Hier stehen vor allem die Qualitätssicherung und die Zertifizierung von Abschlüssen im Vordergrund, denn heute herrscht im Weiterbildungsangebot eine grosse Unübersichtlichkeit, zum Teil herrscht sogar Wildwuchs.
Zum Schluss möchte ich allen Beteiligten für die grosse geleistete Arbeit danken.
Die CVP-Fraktion setzt sich klar für Eintreten ein und ist sehr erfreut, dass es in der Bildungspolitik zu einem grossen Schritt vorwärts kommt.