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Studer Heiner · Nationalrat · 2005-10-05

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2005-10-05

Wortprotokoll

Zu diesen beiden Minderheitsanträgen erlaube ich mir folgende Vorbemerkung: Wir hatten bei den ganzen Beratungen immer - das wurde schon betont - eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Spitze der EDK. Wer jetzt hier bei Absatz 4 für die Mehrheit ist und Absatz 6 mit der Minderheit streichen will - wie auch ich das möchte -, will daran nichts ändern. Heute zeigt sich ja noch optisch, dass wir die Vertreter der EDK ganz besonders behandeln, weil sowohl deren Präsident, Regierungsrat Hans Ulrich Stöckling, als auch deren Generalsekretär, Herr Hans Ambühl, auf der Diplomatentribüne ihren Platz bekommen haben, während die Vertreter unserer Verwaltung mit Staatssekretär Charles Kleiber an der Spitze lediglich auf dem "Sünderbänklein" im Ratssaal Platz nehmen. Also haben wir doch mindestens gezeigt, dass nicht nur die eigenen Leute mitwirken können, sondern auch die Partner zum Zuge kommen.

Nun aber zu diesen beiden Absätzen. Zu Absatz 4 ist Folgendes zu sagen: Irgendwo muss ja entschieden werden, wenn man sich nicht einigt. Ich behaupte sogar, dass der Antrag der Mehrheit die Kantone stärkt. Warum? Sie können ja entscheiden, aber sie wissen, dass der Bund zum Zuge kommt, wenn sie sich nicht zu einer Lösung zusammenraufen. Das ist doch eine gute Lösung! Wenn es heisst, der Bund könne die notwendigen Vorschriften erlassen, wenn man sich nicht einigt, wird es nämlich eher so sein, dass einige ausscheren und sagen werden: Wir nehmen in Kauf, dass es unsicher ist, wie es weitergeht. Ich bin also überzeugt, dass der Mehrheitsantrag einerseits den Kantonen ihre ihnen zustehenden Möglichkeiten gibt und andererseits auch von der Praktikabilität her sinnvoll ist.

Dann zu Absatz 6: Diese Bestimmung braucht es schlicht und einfach nicht. Es wurde von der Antragstellerin Doris Stump, aber auch von anderen erwähnt. Die Regelungen betreffend Mitwirkung sind da, und es braucht keine weitere Verfassungsnorm. Wenn es nicht etwas Zusätzliches ist, das etwas Neues begründet, müssen wir es nicht in der Verfassung aufnehmen. Sonst wird unsere total revidierte Verfassung, die früher eine sehr "geschwätzige" war, wieder "geschwätzig" - indem viele Details, die klar sind, auf dieser Stufe festgehalten sind.

Ich bitte Sie also, bei Absatz 4 der Kommissionsmehrheit und bei Absatz 6 der Minderheit Stump zuzustimmen.

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