Wäfler Markus · Nationalrat · 2005-10-05
Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen ebenfalls eine Aufteilung der Vorlage in zwei Teile und die Rückweisung des Teils Helikopterkauf an den Bundesrat mit dem Auftrag, Bedürfnisabklärung, Pflichtenheft, Neuausschreibung, Einsatztest und Evaluation neu durchzuführen. Warum dieser Antrag "Zurück auf Feld eins"? Die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung für die alten Alouette-III-Helikopter ist für mich unbestritten. Aber in den mir vorliegenden offiziellen Informationen zu dieser Ersatzbeschaffung sind diverse Fragen unbefriedigend beantwortet. Persönlich kann ich als Mitglied der Finanzkommission einer Bewilligung von 310 Millionen Franken auf dieser Informationsbasis zum heutigen Zeitpunkt nicht zustimmen. Dazu vier Punkte:
1. Zur Dringlichkeit: Es besteht aus meiner Sicht keine absolute Dringlichkeit, ein notwendiges, gründliches Evaluationsverfahren zeitlich so zusammenzustauchen, wie dies anscheinend geschehen ist. Auf der Internetseite des VBS ist unter der Rubrik Luftwaffe in Bezug auf den Flugzeugtyp Alouette III nämlich ausgeführt, dass von der vorhandenen Flotte von etwa 70 Alouette-III-Helikoptern deren 60 in den [PAGE 1416] Jahren 1972 bis 1974 beschafft worden sind. Es ist anzunehmen, dass sie unterdessen nach Bedarf nachgerüstet worden sind. Damit sind sie immer noch verhältnismässig alt - aber nicht 45-jährig, wie in der Botschaft angegeben, sondern doch etwa zehn Jahre jünger. Es besteht, bezogen auf die Einsätze im Inland, für den Ersatz der Alouette-III-Helikopter keine akute Dringlichkeit, die ein abgekürztes Evaluationsverfahren zwingend machen würde, ohne eben die evaluierten Geräte im Einsatzgebiet eins zu eins zu testen.
2. Zu den Leistungsdaten: In der Finanzkommission wurde uns von den zuständigen VBS-Fachleuten eine Evaluationsvergleichstabelle der beiden Helikoptermodelle gezeigt und erläutert. Bei allen 16 Prüfkriterien erhielten beide Helikopter entweder die Bonitur "gut" oder "genügend". Der Eurocopter wurde 11 Mal mit "gut", der Agusta 6 Mal mit "gut" bewertet. Gemäss den Ausführungen der VBS-Verantwortlichen erfüllten beide Helikopter die Anforderungen, was ebenfalls in der Botschaft dokumentiert wird. Bei drei Kriterien wurden allerdings dem Agusta leichte Vorteile gegenüber dem Eurocopter zuerkannt, und zwar - Irrtum vorbehalten - bei den Kriterien Nachtflugeigenschaften und Aussenlasten sowie Lebenswegkosten; aus meiner Sicht sind das drei nicht unwichtige Kriterien.
Ich habe zudem die Leistungsdaten der zu ersetzenden Alouette III gemäss Internetseite der VBS-Luftwaffe mit denjenigen des Eurocopters gemäss Seite 3610 der Botschaft verglichen und dabei Folgendes festgestellt - ich wähle einige Kriterien aus -: Leergewicht: Alouette 1200, Eurocopter 2000 Kilogramm; maximale Nutzlast: Alouette 900, Eurocopter 800 Kilogramm; Reichweite: Alouette 495 Kilometer, Eurocopter 160 Kilometer mit 600 Kilogramm Nutzlast, 400 Kilometer mit 400 Kilogramm Nutzlast; Geschwindigkeit: Alouette 210, Eurocopter 255 Stundenkilometer; die maximale Einsatzhöhe wird bei der Alouette III mit 3300 bis 5000, beim Eurocopter mit 3000 Meter über Meer bei maximalem Gewicht angegeben.
Ich schliesse aus diesen offiziellen Angaben, von denen ich annehmen muss, dass sie stimmen, dass man die Alouette III mit diesem Eurocopter-Modell in Bezug auf die wichtigen Einsatzkriterien Reichweite, Nutzlast und Einsatzhöhe nicht gleichwertig ersetzen kann. Ich hatte kürzlich Gelegenheit, die Rega-Basis in Kloten zu besichtigen, dort sind neu auch Eurocopter-Modelle im Einsatz. Gemäss Ausführung der Führerin wurden diese für ungefähr acht Millionen Franken beschafft, natürlich mit der Konfiguration der Rega. Sie werden vorwiegend im Mittelland eingesetzt, für die Gebirgseinsätze ziehen sie die Agusta-Modelle vor.
Frage: Wollen wir wirklich einen neuen Helikopter kaufen, der bezüglich Reichweite, Einsatzhöhe und Nutzlast nicht an die Werte der "Heli-Grossmutter" Alouette III herankommt? Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Verantwortlichen im VBS in dieser Sache zwar ziemlich genau wissen, was sie wollen, sich aber eventuell nicht völlig im Klaren sind, was sie wirklich brauchen.
3. Nicht befriedigend beantwortete Fragen: Im ganzen Verfahren verbleiben einige Fragen, welche aus meiner Sicht nicht befriedigend beantwortet sind. Auf Seite 3611 der Botschaft wird unter dem Titel "Evaluation, Erprobung, Typenwahl" ausgeführt: "Die Typenwahl erfolgte aufgrund der technischen/operationellen Erprobung ...." Was muss ich mir darunter vorstellen? Anscheinend haben mit den evaluierten Helikoptern keine Praxiseinsätze mit Armeeausrüstung stattgefunden. Auf Seite 3613 wird unter Ziffer 2.6.5, Risikobeurteilung, erwähnt: "Deshalb werden die finanziellen Risiken im heutigen Zeitpunkt als mittel eingestuft." Was heisst das?
4. Zur Glaubwürdigkeit der Politik: Es stellen sich im Zusammenhang mit diesem Geschäft auch Fragen bezüglich der genügenden Unabhängigkeit des Käufers Armasuisse gegenüber der Rüstungsbranche. Eine nochmalige Überarbeitung dieses Geschäftes liegt aus meiner Sicht im wichtigen Interesse von Transparenz und Glaubwürdigkeit unserer Rüstungsgeschäfte, aber auch der Glaubwürdigkeit von uns, dem Parlament, und der Glaubwürdigkeit der Politik allgemein.
Deshalb bitte ich Sie, meinen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat im Sinne von "Zurück auf Feld eins" mit den erwähnten Aufträgen zu unterstützen.