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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2005-10-06

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-06

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen im Einklang mit der Kommissionsmehrheit, diesen Artikel zu streichen. Artikel 15a sieht vor, ein Widerspruchsrecht zu verankern. Das bedeutet gemäss dem bundesrätlichen Entwurf, dass jeder Mann und jede Frau Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung erheben kann, ausser wenn für diese Bearbeitung eine gesetzliche Pflicht besteht.

Wir sind der Meinung, dass es den Artikel in dieser Form nicht braucht, denn der Rechtsschutz aufgrund von Artikel 15 des Datenschutzgesetzes und Artikel 28ff. des Zivilgesetzbuches ist gewährleistet. Dieser Artikel soll eingefügt werden, damit das materielle Datenschutzrecht besser durchgesetzt werden könne - so wurde in der Kommission argumentiert. Die Bestimmung wird ausserdem damit begründet, dass sie eine gewisse prozedurale Stärkung der potenziell in ihren Rechten verletzten Betroffenen bezwecke. Gleichzeitig wurde geltend gemacht, dass Artikel 15 keine Zähne habe und kaum genutzt werde.

Eben haben wir Artikel 15 in einer neuen Fassung beschlossen, haben ihm "Zähne eingesetzt". Wir sind deshalb der Auffassung, dass es diese neue Norm so nicht braucht.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.

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