Lexipedia

preparatory:AB 58483

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-06

Wortprotokoll

Die Minderheit und auch der Bundesrat - wobei Herr Bundesrat Blocher, wie wir ja jetzt schon gehört haben, das Geschäft "geerbt" hat - möchten neu ein Widerspruchsverfahren einführen. Wenn man an Datenverarbeitungen zum Zwecke der Marktforschung, der Werbung, des Marketings usw. denkt, scheint das an sich nicht unberechtigt zu sein. Minderheit und Bundesrat vergessen aber, dass es eben auch legitime Gründe für Datenbearbeitung gibt. Datenbearbeitungen sind oft nötig, um Geschäfte, insbesondere Verträge, abzuwickeln. Das [PAGE 1453] Widerspruchsverfahren würde nun faktisch dazu führen, dass Unternehmen während rund drei Wochen - d. h. ab Verbot der Datenbearbeitung bis zur Anrufung des Richters - keine Daten bearbeiten könnten.

Wenn ein Betroffener Widerspruch gegen die Datenbearbeitung erhebt, hätte dies gemäss der Minderheit zur Folge, dass die Bearbeitung unverzüglich einzustellen wäre. Da ist der Rechtsmissbrauch gewissermassen vorprogrammiert. Diese Bestimmung würde es ermöglichen, missliebige Abklärungen zu blockieren und zu verzögern. Denken Sie zum Beispiel an die Abklärungen einer Versicherung im Schadenfall: Wenn jemand etwas vertuschen möchte, wäre das Widerspruchsverfahren dazu bestens geeignet. Die Kommissionsmehrheit und die CVP-Fraktion lehnen es deshalb ab. Es gibt ja genug Rechtsmittel zur Untersagung der Datenbearbeitung. Die betroffenen Personen können beim Richter den Erlass von vorsorglichen oder superprovisorischen Massnahmen beantragen. Das gibt es alles schon, und dies genügt.

Folgen Sie deshalb der Mehrheit!