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Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-10-06

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Die Minderheit will hier ein Verbandsklagerecht im Datenschutzgesetz verankern. Es geht also darum, in einem weiteren Rechtsgebiet eine Verbandsbeschwerdemöglichkeit einzuführen, wie wenn wir mit Verbandsbeschwerden nicht schon genügend Schwierigkeiten hätten. Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Ihnen sage, dass die SVP-Fraktion diesem Vorschlag sehr reserviert gegenübersteht und ihn mit Entschiedenheit ablehnt. Es kann nicht sein, dass der Schutz der Persönlichkeit auf ganze Bevölkerungsgruppen ausgedehnt und übertragen wird. Es geht hier ja explizit um persönliche Rechte und nicht um Interessen der Öffentlichkeit. Das ist auch der Unterschied zur Verbandsbeschwerde im Umwelt- und im Planungsbereich, wo man allenfalls noch ein gewisses übergeordnetes Interesse geltend machen kann, das weiter geht als Individualinteressen.

Wenn Sie den Wortlaut des Antrages lesen, stellen Sie fest, dass ein Verband Interessen einer Einzelperson ohne deren Zustimmung oder sogar gegen ihren Willen vertreten könnte, was überhaupt nicht sachdienlich und unverhältnismässig ist und viel zu weit geht. Wenn es um die Gefährdung einer grösseren Anzahl von Personen im Bereich des Datenschutzes geht, ist der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte gemäss Artikel 29 des Datenschutzgesetzes gehalten, auf Anzeige hin von sich aus tätig zu werden, die ganze Angelegenheit im Detail abzuklären und zu prüfen, ob allenfalls Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder nicht.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit klar abzulehnen.