Gysin Remo · Nationalrat · 2005-10-06
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, es ist schwer zu erklären, dass im öffentlichen Bereich das Offizialdelikt gelten soll und im privaten Bereich nicht; das hat man gemerkt. Da kommen Sie natürlich in einen Notstand. Sie setzen sich [PAGE 1469] also für die Variante "Antragstellung" ein. Da stellt sich die Frage, wer Antrag stellen darf.
Meine beiden Fragen an Sie lauten: Dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die erfahren, dass es in ihrem Betrieb Korruption übelster Art gibt, Antrag stellen, ja oder nein? Wie sieht es auf der öffentlichen Seite aus? Stellen Sie sich vor, die Gemeindeverwaltung oder Ihre Kantonsverwaltung sieht ganz klar, dass bei der Ausschreibung gewisser Geschäfte Korruption unter Privaten im Spiel ist. Herr Bundesrat, sind sie antragsberechtigt, ja oder nein?