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AB 58615

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-06

Wortprotokoll

Es ist eine Binsenwahrheit: Die Kriminalität ist heute international; die Kriminalitätsbekämpfung muss sich deshalb teilweise auch internationalisieren. Der klassische multilaterale Fall ist Interpol. Bilateral haben wir mit einzelnen Staaten ebenfalls eine Zusammenarbeit vereinbart. Diese internationale Zusammenarbeit umfasst vor allem den Informationsaustausch.

Mit Europol hat die EU ein Gefäss für eine solche Zusammenarbeit im europäischen Bereich aufgebaut. Das Abkommen sieht vor, dass wir uns an diesem "Gefäss" beteiligen. Das Mandat von Europol umfasst die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus, sofern mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind. Vom Abkommen erfasst werden die Deliktkategorien illegaler Drogenhandel, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Menschenschmuggel, Menschenhandel, Motorfahrzeugkriminalität - d. h. Diebstahl und Hehlerei und Verschieben von Motorfahrzeugen oder Bestandteilen davon -, Terrorismus, Geldfälschung und Geldwäscherei. Es handelt sich also um schwere Straftaten. Die EU hat inzwischen das Mandat von Europol auf weitere Delikte erweitert. Das betrifft die Schweiz aber nicht; für uns gilt, was in diesem Abkommen steht. Auch für die Definition der Delikte gilt schweizerisches Recht, beziehungsweise die Definitionen im Abkommen entsprechen schweizerischem Recht. Es ist also nicht möglich, dass plötzlich neue Dinge einbezogen werden, ohne dass die Schweiz zustimmt.

Umstritten ist eigentlich nur Artikel 351decies des Strafgesetzbuches. Hier geht es darum, wer für eine Erweiterung des Mandates, das heisst für das Einbeziehen weiterer Delikte, zuständig sein soll. Der Bundesrat und der Ständerat haben gefunden, der Bundesrat solle das tun. Eine Kommissionsminderheit stimmt dem zu. Die Mehrheit findet, dass eine Mandatserweiterung nur durch Gesetz, d. h. mit Zustimmung des Parlamentes und unter Referendumsvorbehalt, möglich sein soll. Die Minderheit führt an, man solle rasch handeln können, weshalb der Bundesrat entscheiden solle. Es genüge, wenn die Kommission orientiert werde. Die Mehrheit begründet ihre Haltung damit, dass es um Datenübermittlung und damit um Datenschutz gehe; deshalb sei eine starke demokratische Kontrolle durch das Parlament nötig. Ich bin zwar in der Minderheit, sage aber als Kommissionssprecher: Als vertrauensbildende Massnahmen scheint mir die Mitwirkung des Parlamentes sinnvoll zu sein.

Ich komme noch auf den Datenschutz zu sprechen; das ist ein zentraler Punkt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass mit diesem Abkommen die schweizerischen Datenbanken nicht einfach für Europol geöffnet werden. Sie werden nicht zu einem Selbstbedienungsladen.

Schweizerische Daten können auf zwei Arten zu Europol gelangen:

Erstens, weil die Schweiz Daten anbietet, zum Beispiel, weil wir es in unserem eigenen Interesse für nützlich halten. Wenn ein Schlepperring beispielsweise in der Schweiz und nach unseren Erkenntnissen auch in Deutschland arbeitet, dann ist es in unserem Interesse, wenn sich auch die deutsche Polizei darum kümmert.

Zweitens, weil uns Europol bittet, gewisse Daten - sie muss sie relativ genau bezeichnen - zu liefern; dann entscheiden [PAGE 1473] aber wir, ob diese Daten unter das Abkommen fallen. Es ist also nicht zu befürchten, dass plötzlich Daten weitergegeben werden, welche in einem anderen Zusammenhang erfasst wurden, aber nicht unter das Abkommen fallen. Darüber wachen schweizerische Stellen. Europol hat überdies sehr strenge Datenschutzvorschriften, dies auch deshalb, weil andere Mitgliedstaaten strengere Datenschutzvorschriften haben als wir.

Die Kommission hat dem Abkommen in der Gesamtabstimmung mit 20 Stimmen ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Das zeigt auch, dass allfällige Bedenken zerstreut werden konnten.

Wir bitten den Rat, auf die Vorlage einzutreten, bei Artikel 351decies des Strafgesetzbuches der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und in der Gesamtabstimmung das Abkommen zu genehmigen.

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