Lexipedia

Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-10-06

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06

Wortprotokoll

Im Namen der Mehrheit der vorberatenden Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und das Geschäft zu genehmigen.

Die Prävention und die Bekämpfung des Terrorismus sind wichtige Anliegen der Staatengemeinschaft. Der Europarat verabschiedete bereits 1977 ein Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus. Diesem Übereinkommen gehören heute 44 Staaten des Europarates an, darunter auch die Schweiz. Mit dem Übereinkommen wird das Ziel verfolgt, die Bekämpfung des Terrorismus zu erleichtern und zu verbessern.

Am 15. Mai 2003 hat der Europarat ein Änderungsprotokoll zu diesem Übereinkommen erarbeitet, das den neuesten Entwicklungen im Bereich der Terrorismusbekämpfung Rechnung trägt. Das Protokoll ergänzt das bestehende Übereinkommen durch neue Bestimmungen. Mit dem Inkrafttreten des Protokolls wird das Übereinkommen von 1977 durch das sogenannte geänderte Übereinkommen ersetzt. Das Protokoll, über das wir heute zu befinden haben, enthält 19 Artikel. Die wichtigsten Inhalte sind die folgenden:

1. Der Geltungsbereich des Übereinkommens wird erweitert, die Liste der terroristischen Straftaten wird durch das Protokoll ausgedehnt.

2. Die terroristischen Straftaten werden entpolitisiert. Dies bedeutet, dass die terroristischen Straftaten nicht als politisch angesehen werden, sodass eine Auslieferung oder Rechtshilfe möglich ist und nicht mit der Begründung verweigert werden kann, es handle sich um politische Straftaten.

3. Das Protokoll enthält spezielle Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte. So besteht keine Verpflichtung zur Auslieferung, wenn der betreffenden Person die Folter, die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Freilassung auf Bewährung drohen, es sei denn, der ersuchende Staat gebe eine genügende Zusicherung ab.

4. Öffnung des Übereinkommens gegenüber Staaten, die Nichtmitglieder des Europarates sind. Wegen diesen wurden die oben erwähnten speziellen Vorschriften betreffend die Menschenrechte geschaffen. Der Europarat wollte bezüglich der Menschenrechte einen Mindestschutz garantieren.

5. Einführung einer neuen Vorbehaltsregelung, welche vorsieht, dass Vorbehalte nur für eine Dauer von drei Jahren gültig sind, wenn sie nicht ausdrücklich erneuert werden.

6. Vereinfachung des Verfahrens für das Hinzufügen neuer terroristischer Straftaten. [PAGE 1475]

7. Übertragung der Kompetenz für die Überwachung der Anwendung des Protokolls an den Europäischen Ausschuss für Strafrechtsfragen und an die Konferenz der Vertragsstaaten gegen Terrorismus.

Die Ziele des Protokolls stimmen mit den Interessen der Schweiz überein. Die Genehmigung dieses Protokolls ist notwendig, damit der Terrorismus aktiv bekämpft werden kann. Die Schweiz hat das Protokoll als einer der ersten Signatarstaaten unterzeichnet. Das Protokoll tritt erst in Kraft, wenn es alle 44 Vertragsstaaten ratifiziert haben. Bis heute haben es 19 Staaten ratifiziert.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Schweiz keine Vorbehalte zum Protokoll anbringen soll. Bei terroristischen Straftaten handelt es sich um besonders schwere Straftaten wie Geiselnahmen, Flugzeugentführungen oder andere Handlungen, bei denen häufig zahlreiche unbeteiligte Menschen verletzt oder getötet werden. Die Schwere und die Verwerflichkeit terroristischer Handlungen rechtfertigen es nicht, dass diesen Gewaltakten ein politischer Charakter zuerkannt und deshalb eine Auslieferung verunmöglicht wird. Die Schwere der Taten ist so gross, dass das strafrechtliche Element vor den politischen Aspekten Vorrang haben muss. Hinzu kommt, dass die Schweiz die Uno-Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge und zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus bereits ratifiziert hat. Deshalb ist auch auf einen Vorbehalt zu verzichten. Vorbehaltlose Ratifizierung dieses Protokolls bezeugt, dass die Schweiz solche Straftaten unmissverständlich und klar verurteilt. In diesem Sinne ist der Vorbehalt der Schweiz zum Übereinkommen von 1977 konsequenterweise auch zurückzuziehen.

In der Kommission wurde geltend gemacht, der Begriff des Terrorismus sei kein strafrechtlich tauglicher Begriff. Es brauche keine Sonderanstrengungen gegen terroristische Taten, weil die herkömmlichen strafrechtlichen und auch strafprozessualen Mittel ausreichen würden. Deshalb sei es nicht notwendig, dass eine Sonderstellung für den Terroristen, mit einschränkenden Schutzbestimmungen, geschaffen werde. Weiter wurde gesagt, dass keine Unterscheidung zwischen terroristischen Handlungen und Handlungen, die legitime Verteidigungshandlungen darstellten, notwendig sei. Die Mehrheit der Kommission teilt diese Auffassungen aus den bereits dargelegten Gründen nicht.

Zusammenfassend kann Folgendes festgehalten werden:

1. Das Protokoll aktualisiert das Übereinkommen aus dem Jahre 1977, das nicht mehr den heutigen Anforderungen im Kampf gegen den Terrorismus entspricht.

2. Das Protokoll erweitert den Geltungsbereich für strafbare Handlungen im Bereich des Terrorismus.

3. Das Protokoll öffnet das Übereinkommen auch für Nichtmitgliedstaaten des Europarates.

4. Das Protokoll garantiert eine angemessene Berücksichtigung der Menschenrechte.

5. Das Protokoll führt eine neue Vorbehaltsregelung ein, welche vorsieht, dass Vorbehalte aufgehoben werden, wenn sie nicht ausdrücklich erneuert werden.

Das Protokoll untersteht dem fakultativen Referendum für völkerrechtliche Verträge.

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen.