Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2005-10-07
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-07
Wortprotokoll
Seit der Einführung des neuen Scheidungsrechtes im Jahr 2000 kennen wir das gemeinsame Sorgerecht. Es ist für jene Paare gedacht, die sich freiwillig und bei gegenseitigem Einverständnis darauf einigen. Wo keine Einigung erzielt wird, entscheidet das Gericht. Es spricht das Sorgerecht entweder der Mutter oder dem Vater zu; angehört werden müssen auch die Kinder. In zwei Dritteln der Fälle wird das Sorgerecht der Mutter zugesprochen.
Nun wird gefordert, dass das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall eingeführt wird. Es geht also darum, dass neu auch bei jenen Paaren das gemeinsame Sorgerecht gilt, die sich nicht freiwillig darauf einigen können. Damit würde das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen des einen Elternteils, in der Regel der Mutter, angeordnet. Damit wird doch davon ausgegangen, dass das Paar nach der Scheidung genau das kann, an dem es während der Ehe gescheitert ist, nämlich die Alltagsfragen im Familienleben gemeinsam regeln. Ich frage Sie: Wieso soll ausgerechnet nach der Scheidung klappen, was vor der Trennung nicht funktioniert hat? Während der Ehe haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, und gerade an dieser gemeinsamen Verantwortung sind sie ja gescheitert.
Begründet wird das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall mit dem Kontakt zum Vater der Kinder. Dieser wird aber über das Besuchsrecht geregelt, und da zeigt sich Bekanntes: Selbst bei Paaren, die freiwillig das gemeinsame Sorgerecht gewählt haben, beschränkt sich das väterliche Engagement auf wenige Stunden pro Woche. Die Wirklichkeit ist halt [PAGE 1496] tatsächlich wenig schmeichelhaft. Die grosse Mehrheit der geschiedenen Väter - und hier können wir tatsächlich vom Regelfall sprechen - nimmt das Besuchsrecht gar nie regelmässig wahr.
Die Hälfte der Väter hat zwei Jahre nach der Scheidung keinerlei Kontakt mehr zu den Kindern. Diese Fakten können auch die Lobbyisten nicht "weglobbyieren". Die Wirklichkeit wird nämlich viel weniger durch Gesetze und viel mehr von den Menschen gemacht.
Jetzt wird gesagt, dass die Einführung des gemeinsamen Sorgerechtes als Regelfall dazu führen werde, dass die Väter ihre Verantwortung für die Kinder während der Ehe eher wahrnehmen würden. Diese Logik ist nun tatsächlich etwas quer. Wieso sollen Väter, die von sich aus kaum Verantwortung für die Betreuung der Kinder übernehmen, dies ausgerechnet deshalb tun, weil nach einer allfälligen Scheidung das gemeinsame Sorgerecht garantiert ist? Überlegen Sie sich dieses Argument einmal in Ruhe; da passt schlicht gar nichts zusammen!
Gefordert wird das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall auch mit dem Argument, die Väter wollten nicht länger "Zahlväter" sein. Einmal abgesehen davon, dass das Wort "Zahlväter" tief blicken lässt bezüglich des Bildes, das diese Männer von ihrer Vaterschaft haben, läuten bei diesem Argument auch darüber hinaus die Alarmglocken. Steckt also doch die Absicht dahinter, finanziell weniger zur Kasse gebeten zu werden, wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat - so quasi nach dem Motto "Gemeinsames Sorgerecht gleich fifty-fifty beim Geld"? Das wäre für die betroffenen Kinder absolut verhängnisvoll, da die Armut deren Zukunftschancen schon heute massiv beeinträchtigt. Auch wenn es unangenehm ist: Wir dürfen die Augen vor der Realität, die hinter den geschlossenen Türen vieler Familien vorherrscht, nicht verschliessen. Der Regelfall - und um diesen geht es - sind nicht jene Paare, die mit Unterstützung einer Mediation versuchen, die Scheidung vernünftig und gut über die Bühne zu bringen. Der Regelfall ist von psychischer und physischer Gewalt geprägt, von Demütigungen, Drohungen und tiefen Verletzungen. Hier so zu tun, als ob man mit einem Richterspruch wieder Kooperation hinkriegen könnte, ist entweder naiv oder fahrlässig.
Ich habe mich bei geschiedenen Frauen umgehört, hier im Saal und draussen im Leben. Das Bild ist ziemlich einheitlich. Das hätte bei uns sicher nicht funktioniert. Wieso denn eine Scheidung, wenn es nachher gleich weitergeht wie vorher? Damit wären doch einfach unsere Streitereien weitergegangen. Oder: Ich hätte mich mit allen Mitteln dagegen gewehrt. So lautete in etwa der Tenor. Wer also glaubt, dass die Frauen das gemeinsame Sorgerecht einfach so akzeptieren würden, täuscht sich.
Mütter, die erlebt haben, wie sich die Väter über Jahre aus der Verantwortung geschlichen haben; Mütter, die Gewalt und Erniedrigung erlebt haben; Mütter, die immer wieder den Neubeginn wagten, bis sie irgendwann genug hatten; Mütter, die Angst um ihre Kinder hatten; Mütter, die nach all den Jahren des Wartens, des Erduldens und Verzeihens genug hatten - all diese Mütter werden vor Gericht alles daransetzen, trotzdem das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Die schmutzige Wäsche wird vor Gericht bis auf die letzte Faser gewaschen werden. Ich frage Sie: Wollen wir das den Kindern tatsächlich zumuten? Wollen wir die Mütter wirklich zwingen, in aller Öffentlichkeit zu sagen, weshalb sie nach der Scheidung den Alltag alleine organisieren möchten?
Die heutige Regelung macht auf Schadenbegrenzung zugunsten der Kinder. Das Gesetz akzeptiert, dass die meisten Mütter den Alltag nicht mehr mit ihren ehemaligen Männern teilen wollen. Es akzeptiert, dass Scheidung gleichbedeutend ist mit Neuorganisation der Familie. Es akzeptiert das Bedürfnis der Kinder, dass die Streiterei ein Ende hat. Es schafft Ruhe und Klarheit. Mehr können wir nicht erwarten.
Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.