Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-10-07
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-10-07
Wortprotokoll
Ich plädiere vorab für ein My mehr Gelassenheit in dieser Diskussion. Es hat keinen Sinn, dass man da kampffrontenmässig irgendetwas bekämpft oder befürwortet, worum es vielleicht im Zentrum gar nicht geht. Ich unterstütze das Postulat aus einem ganz einfachen Grund: Ich halte die jetzige Regelung für schlecht - wie übrigens auch andere Punkte im Scheidungsrecht.
In der Kommission wurde das Scheidungsrecht gegenüber dem ursprünglichen Entwurf teilweise unnötigerweise mit Fristen usw. verschlechtert. Heute ist eine Revision nötig. Dies hat Frau Reusser, die zuständige Chefbeamtin in diesem Bereich, in der Kommission für Rechtsfragen auch deutlich dargelegt.
Die heutige Regelung ist zu starr, sie baut zu Unrecht darauf auf, dass ein gemeinsames Sorgerecht nur möglich ist, wenn eine Einigung der Parteien in allen Punkten erzielt worden ist. Dies ist meiner Meinung nach eine unzulässige Mischung von Punkten des finanziellen Bereichs mit der Frage der Eignung beider Eltern für die Ausübung des Sorgerechtes. Ich plädiere dafür, dass in der Frage des Sorgerechtes einzig massgebend sein darf, ob die Parteien aufgrund des bisherigen Zustandes und des anvisierten nachehelichen Zustandes in der Lage sind, je getrennt für die Betreuung aufzukommen und gemeinsam die Fragen des Kindeswohls zu regeln.
Jetzt müssen wir uns nicht bekämpfen und sagen, dazu brauche es aber quasi eine idyllische Einigkeit der Parteien. Ich bin eben froh darüber, dass das Leben meist nicht so ist, wie es die normativen Bekenntnisse hier am Rednerpult glauben machen wollen. Das Leben ist komplizierter. Es gibt Ehepartner, die zwar Streit haben, die nichts mehr miteinander zu tun haben wollen, sich aber in gewissen Punkten zusammenraufen können, im Interesse des Kindeswohls. Es gibt Ehen, bei denen es wegen der Unterhaltsbeiträge zum Streit kommt. Da kann man nicht einfach von vornherein sagen, der Mann benehme sich daneben, weil er eine Forderung ablehne. Das soll der Richter entscheiden. Dann soll man schauen, ob eine Basis dafür da ist, dass aufgrund der bisherigen Zustandes auch das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt werden kann.
Heute ist es so, dass ein gemeinsames Sorgerecht ohne Einigung aus den Traktanden fällt. Interessanterweise wird aber das gemeinsame Sorgerecht in der deutschen Schweiz anders gehandhabt als in der französischen Schweiz. Studien haben offenbar gezeigt, dass in der französischen Schweiz das Sorgerecht, vielleicht sogar contra legem, viel öfter durchgesetzt wird, gewissermassen über die Vermittlung des Richters, derweil dies in der deutschen Schweiz praktisch nie der Fall ist.
Worum geht es bei der Annahme dieses Postulates? Das ist ein Postulätchen von Herrn Wehrli. Da ist viel Ideologie von allen Seiten hineininterpretiert worden, da sind auf beiden Seiten Kampfmaschinen am Werk. Aber das ist unnötig, denn man kann doch gelassen sagen: Nehmen wir dieses Postulat an, der Bundesrat will es ja entgegennehmen, [PAGE 1501] machen wir einen Bericht, und ziehen wir daraus die sinnvollsten Schlussfolgerungen, auf welche Weise wir, notabene im Interesse der Kinder, den Status quo verbessern können. Es kann eben auch sein, dass die Kinder ein gemeinsames Sorgerecht wollen, dass sie gleichwertige Beziehungen zu beiden Elternteilen wollen, die Eltern dies aber vielleicht nicht so sehen, weil sie zerstritten sind. Es kann eben auch sein, dass seitens eines Richters zugunsten eines gemeinsamen Sorgerechtes auf die Eltern Druck ausgeübt werden muss.
Ich glaube nicht, dass die Grundanlage des Postulates Wehrli - das gemeinsame Sorgerecht ist die Basis, das getrennte der Ausnahmefall - nun die schlauste Lösung ist. Aber wir müssen weg von diesem unheilvollen Status quo. Wer heute gegen das Postulat stimmt, will eigentlich einen Zustand zementieren, den nicht eine Richterin oder ein Richter, die oder den ich im Kanton Zürich kenne, gut findet. Die Leute wissen, dass das Scheidungsrecht nicht einfach gut ist. Also ändern wir es; Handlungsbedarf ist ausgewiesen.