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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-10-07

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-10-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, sich doch zuerst Rechenschaft darüber zu geben, worum es hier eigentlich geht. Ich bin mir zeitweise vorgekommen, als ob wir hier an einer Kampfscheidung teilnehmen würden und entscheiden müssten, ob wir ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder wollen oder nicht. Darum geht es nicht.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass Sie dieses Postulat annehmen sollten. Wenn Leute in meinen Bundesämtern, die sich in den letzten Jahren ausschliesslich mit Familienrecht und mit Scheidungsrecht befasst haben, zum Schluss gekommen sind, dass diese Frage ernsthaft geprüft werden müsse, dann heisst das nicht, dass im Zweifelsfall ein gemeinsames Sorgerecht eingeführt wird, auch wenn sich die Eltern nicht einigen. Darum geht es gerade nicht.

Ich bitte Sie, Folgendes zu sehen: Man hat jetzt so argumentiert, dass ich das Gefühl bekommen habe, es gebe für die [PAGE 1502] einen nur böse Väter und gute Mütter und für die anderen nur Väter, die danach lechzten, Kinder zu erziehen, und Mütter, die die Erziehung nicht abgeben wollten. Die Verhältnisse sind viel komplexer. Bei einer Scheidung geht es bei der Kinderfrage nicht um die Eltern. Das Wohlbefinden und das egoistische Bedürfnis der Eltern sind dort nicht zu berücksichtigen, sondern es geht um das Kindeswohl. Es ist Aufgabe des Richters zu entscheiden, wie man das am besten gewährleistet. Unsere Familie ist auf das Wohl des Kindes auszurichten. Daran hat sich der Gesetzgeber zu orientieren.

Bei Erlass des Scheidungsrechtes vor fünf Jahren führte dies dazu, die elterliche Sorge bei der Scheidung in der Regel einem Elternteil zu übertragen. Neuere Studien aus Ländern, welche eine andere Regelung haben - nämlich die Regelung, dass das gemeinsame Sorgerecht vom Richter auch dann angeordnet wird, wenn ein Elternteil das nicht will -, lassen den Schluss zu, dass dem Kindeswohl am besten gedient ist, wenn sich die geschiedenen Eltern gemeinsam um das Kind kümmern müssen. Nun sind das Studien, Untersuchungen der Gerichtspraxis, aber sie lassen zumindest Zweifel an der Richtigkeit der heutigen Regelung zu. Mit Blick auf das Kindeswohl sind wir gehalten, diese Studien zur Kenntnis zu nehmen. Es wäre fahrlässig, wenn wir ein Postulat, das nichts anderes als eine Prüfung verlangt - zu Beginn des Postulates heisst es: "Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen ...." -, nicht ernst nähmen. Vielleicht kommen wir bei der Prüfung zu einem anderen Schluss; vielleicht kommt man zum Schluss, dass die jetzige Lösung das Ei des Kolumbus ist. Aber wer hier recht fanatisch schon die Prüfung dieser Frage verwirft, hat Angst davor, es könnte ein Ergebnis herauskommen, das ihm nicht passt. Wir gehen vorurteilsfrei an diese Sache heran. Wir müssen uns fragen, wie die Situation in der Schweiz aussieht und ob sich hier allenfalls eine Gesetzesänderung aufdrängt. Nur um diese Frage geht es, um keine andere.

Damit ist auch gesagt: Mit der Annahme des Postulates hat sich der Bundesrat nicht auf eine Lösung festgelegt. Wir sind offen, aber es gibt Anzeichen, dass die jetzige Lösung in Bezug auf das Sorgerecht für die Kinder nicht die beste Lösung sein könnte, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Ob die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall tatsächlich für die Schweiz die bessere Lösung wäre, das müsste sich dann zeigen. Sie haben ja dann die Möglichkeit, darüber zu befinden. Darüber zu befinden, bevor man es geprüft hat, finde ich nicht sehr seriös.

In diesem Sinne bittet Sie der Bundesrat, dieses Postulat anzunehmen, und in diesem Sinne nehmen wir es auch entgegen.