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Schmid Samuel · Bundesrat · 2005-09-19

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2005-09-19

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, dem Antrag der SiK-SR mit dem Zusatz der Berichterstattung zuzustimmen.

Was das Ganze anbelangt, bin ich etwas überrascht, dass jetzt in der Berichterstattung, mindestens von der Präsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation, der Eindruck erweckt wird, es sei in den letzten Jahren nichts gegangen. Der Strategische Nachrichtendienst ist nicht mehr der Dienst, der er vor fünf Jahren war. Es ist nicht so - und das wurde auch nicht gesagt -, dass wir uns eine Vielzahl von Diensten leisten. Die Dienste, soweit sie in meinem Departement sind, sind längstens unter einem Dach koordiniert. Der Auftrag, die Arbeiten nach Auftrag, die Führung, die Kontrollen, die Aktivitäten dieses Strategischen Nachrichtendienstes sind nicht mehr so organisiert und werden nicht mehr so durchgeführt, wie das früher der Fall war. Tatsächlich ist es so, und da stimme ich zu - der Bundesrat hat in seinem Beschluss nicht gesagt, mit diesem Zwischenschritt, d. h. den Plattformen, sei die Angelegenheit erledigt -, dass der Bundesrat dem Sicherheitsausschuss den Auftrag erteilt hat, bis Ende 2006 die Erfahrungen aus der Plattformzusammenarbeit zu analysieren. Das stimmt mit Ihrer Frist überein. Ich habe auch eine persönliche Meinung darüber, wie das inskünftig am besten zu gestalten ist; das habe ich durchaus. Allerdings habe ich mich an dieses Konzept zu halten, wie es jetzt einmal beschlossen ist.

Es ist für mich persönlich und für den Bundesrat nicht ausgeschlossen, dass wir hier zu einem speziellen Gesetz kommen werden. Allerdings empfehle ich Ihnen einfach - und da [PAGE 678] ist die SiK-SR der Idee und den Gedanken des Bundesrates gefolgt -, das nicht verpflichtend mit dieser Motion zu machen.

Lassen Sie uns das iterativ, begleitet durch die Geschäftsprüfungsdelegation, mit den Vorgaben angehen; und da bin ich der Letzte, der gegen die Einsichtsrechte ist - im Gegenteil, die Geschäftsprüfungsdelegation weiss heute mehr, als sie in diesem Zusammenhang jemals gewusst hat. Bei der Kontrolle gibt es keine Schranken, allerdings nur für die Geschäftsprüfungsdelegation; ich kann das nicht bei jeder Kommission gleich handhaben, ich bin auch ans Gesetz gebunden. Deshalb scheint mir, dass einerseits die Begleitung durch die Geschäftsprüfungsdelegation und andererseits die entsprechenden laufenden Arbeiten bei mir, wie gesagt, längst begonnen haben und teilweise abgeschlossen sind; sie sind aber auch noch zu verfeinern. Dies kann jetzt weiter begleitet werden. Dann ist es durchaus möglich, dass einzelne Teile eben ins Gesetz kommen. Der Geltungsbereich des Gesetzes könnte - wir stützen uns jetzt ja auf das Militärgesetz ab -, gerade weil er interdepartemental ist, etwas exakter sein.

Die Frage der Unterstellung hat die Präsidentin aufgeworfen. Es geht nicht nur um die Unterstellung der Dienste. Der Strategische Nachrichtendienst ist mir direkt unterstellt, im EJPD ist das nicht so. Wenn diese jetzt aber in den Plattformen zusammenarbeiten, werden wir sehen, ob die unterschiedliche Unterstellung zu gewissen Problemen im Koordinationsbereich führen wird. Das ist also die Unterstellung generell. Dann ist auch allenfalls die Unterstellung unter einem Dach ein Thema, das braucht dann aber nicht eine Fusion zu sein, sondern es könnte eine zentrale Führung sein. Das ist das, was letztlich der Geschäftsprüfungsdelegation vorschwebt; das werde ich zudem im Verlaufe des nächsten Jahres, gestützt auf die Plattformen, als Präsident des Sicherheitsausschusses des Bundesrates speziell prüfen. Das kann oder könnte Gegenstand einer Prüfung sein. Die Zusammenarbeit mit den Departementen und die Frage des Quellenschutzes sind jetzt gut geregelt, dies sollte jedenfalls nicht schwächer geregelt werden.

Zur Frage der elektronischen Kriegführung: Hier haben wir jetzt eine spezielle, unabhängige Kommission eingesetzt, die tätig ist und gewisse Bereiche kontrolliert. Aber das könnte auch auf Gesetzesstufe geregelt werden. Die Frage des Datenschutzes wird jetzt im Datenschutzgesetz geregelt, sie könnte allenfalls in diesem Erlass als Lex specialis geregelt werden. Da gibt es also durchaus eine Reihe von Punkten. Ich bitte aber einfach den Rat, jetzt doch die laufende Aktivität nicht durch eine fixe Verpflichtung zu überdecken, sondern das "Fallbeil" noch oben zu behalten - wenn ich dem so sagen darf - und zu sagen: Wir erwarten jetzt einen Bericht bis Ende 2006, dann werden wir entscheiden, je nachdem, was vorliegt. Damit liesse sich, wie mir scheint, dieser Prozess ungestört weiterführen.

Bei einigen Punkten gibt es hüben und drüben vielleicht auch noch eigene Vorstellungen. Es wird häufig reklamiert, die politische Führung des Dienstes stimme nicht. Wenn ich meinen Dienst führe, habe ich mindestens den Eindruck, dass dies auch eine politische Führung ist. Wenn aber jetzt generell auch in anderen Departementen entsprechende Aufträge erteilt werden können: Ich bin der Letzte, der dagegen ist, aber das heisst dann auch: bestimmte Verantwortlichkeiten. Ich bin der Auffassung, sobald wir in diesem Gesetz ins Kleingedruckte gehen, werden einigen noch die Augen aufgehen, oder sie werden plötzlich Angst vor dem eigenen Mut bekommen.

Hier geht es um komplexe Probleme. Es geht schliesslich im gleichen Zusammenhang auch darum - die Arbeiten dieser Dienste laufen ja, und sie laufen nicht so schlecht, wie immer wieder behauptet wird, sie zeitigen ja auch Resultate -, dass wir effektiv unter anderem den Quellenschutz gewährleisten können und dass wir hier eine entsprechende Vertrauensbasis haben. Auch das zwingt dazu, in diesem Vorgang das Ganze doch - ich sage jetzt - mit der feineren Klinge zu begleiten und schliesslich ans Ziel zu führen.

Insgesamt möchte ich mich persönlich für den Austausch bedanken, den ich mit der Geschäftsprüfungsdelegation pflegen darf. Ich hatte bisher immer den Eindruck, dass es ein vertrauensvolles Verhältnis ist, kritisch selbstverständlich, aber dass hier eine Basis gelegt ist, auf der eigentlich auch dieser Prüfungsauftrag am Schluss das Ziel erreichen wird.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der SiK und schliesslich auch dem Antrag der Geschäftsprüfungsdelegation zu folgen und diesen Prüfungsauftrag an den Bundesrat anzunehmen. Das gibt uns den fixen Rahmen, denn es sind eine ganze Reihe von Punkten, über die wir Bericht erstatten werden. Der Antrag setzt eine Frist, und Sie behalten die Möglichkeit in der Hand, nötigenfalls einzugreifen, wenn irgendetwas geschehen würde, was nicht im Sinne Ihrer Oberaufsicht ist.