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Maissen Theo · Ständerat · 2005-09-19

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-19

Wortprotokoll

Der Ständerat ist bei diesem Infrastrukturgeschäft der Erstrat. Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat sich mit dieser Vorlage am 23./24. Juni 2005 befasst. Am ersten Tag haben wir mit Subkommissionen verschiedene Besichtigungen von einzelnen Projekten durchgeführt.

Die Botschaft ist in fünf Kapitel gegliedert. Ich möchte darauf hinweisen, dass sicherheitspolitisch, obwohl das bei der Lektüre vielleicht untergehen mag, das erste Kapitel "Allgemeiner Teil" eigentlich fast das interessanteste Kapitel der Botschaft ist. Sie finden nämlich in den Unterkapiteln 1.1 "Einleitung" und 1.2 "Weiterentwicklung der Armee" die Grundlagen für die Immobilienbewirtschaftung, aber auch wesentliche Aussagen zur aktuellen sicherheitspolitischen Situation bezüglich der Armee. Es wird darauf hingewiesen, dass es Änderungen im politischen Prozess der Begleitung bei der Entwicklung der Armee gebe. Sie finden z. B. auf Seite 3641 der Botschaft im Abschnitt "Bedarfs- und zeitgerechte Verfügbarkeit von Immobilien" in Kapitel 1.1 "Einleitung" einen Satz, der so lautet: "Bisher wurde die Armee in regelmässigen Schritten reformiert. In Zukunft müssen wir uns von solchen sequentiellen Armeereformen verabschieden. Die Armee soll sich in ihrem dynamischen Umfeld stetig weiterentwickeln." Hier stellt sich natürlich die Frage, wie weit bei diesem dynamischen Prozess der Weiterentwicklung der Armee die Mitwirkung des Parlamentes gesichert ist.

Wir wissen aber auch, dass sicherheitspolitische Konzepte durch Finanzen bestimmt sind. So haben die Entlastungsprogramme, Kreditsperren usw. zur Folge, dass ab dem Jahre 2007 für das VBS, für die Armee, noch 3,85 Milliarden Franken zur Verfügung stehen werden. Das ist immerhin eine halbe Milliarde Franken weniger, als seinerzeit bei der Planung von "Armee XXI" vorgesehen war.

Dies, wie gesagt, kurz zur Einführung. Diese ersten Abschnitte der Botschaft sind sehr lesenswert für jene, welche sich besonders für sicherheitspolitische Belange interessieren.

Nun zum eigentlichen Inhalt der Immobilienbotschaft: Die Sicherheitspolitische Kommission stellt fest, dass die beantragten Immobilienvorhaben den Bedürfnissen entsprechen und dass vor allem auch dem Schwerpunkt des Armeeauftrages, nämlich der Fähigkeit zur Führung und Aufklärung über alle Lagen, mit den beantragten Vorhaben besonders Rechnung getragen wird. Wie üblich gliedern sich die Projekte in drei Kategorien, nämlich einmal in Um- und Neubauten, dann in vertragliche Leistungen und schliesslich in Unterhalt und Liquidation. Insgesamt geht es um 25 Verpflichtungskredite mit einem Gesamtbetrag von 327 Millionen Franken. Es ist festzuhalten, dass das gegenüber dem Vorjahr eine beachtliche Reduktion ist. Damals hatten wir 43 Projekte für 372 Millionen Franken; gegenüber dem Vorjahr haben wir es hier also mit einer Reduktion der Ausgaben um 45 Millionen Franken zu tun. Dabei ist zu berücksichtigen, [PAGE 671] dass bereits vom Immobilienprogramm 2004 bis zu demjenigen von 2005 ein Rückbau um 74 Millionen Franken erfolgt ist. Sie sehen also: Im Laufe der letzten beiden Jahre ist hier erheblich zurückgefahren worden.

In der Rubrik Immobilien sind zwei neue Einzelvorhaben sowie ein Zusatzkredit über 10 Millionen Franken eingestellt. Es ist einerseits der Neubau für das Gefechtsausbildungszentrum West in Bure. Das ist ein Projekt des Heeres mit Kosten von 32,7 Millionen Franken; es ist also teurer als 20 Millionen Franken. Dieses Projekt unterliegt denn auch als einziges Projekt der Ausgabenbremse. Andererseits sind der Neubau eines Bürotechniktraktes für eine permanente Einsatzzentrale der Führungsunterstützungsbasis mit Kosten von 17,4 Millionen Franken sowie ein Zusatzkredit im Zusammenhang mit Investitionen für den Transfer von EDV und von Kommunikationssystemen der Luftwaffe in Dübendorf mit Kosten von 11,5 Millionen Franken vorgesehen.

Ich möchte ganz kurz einige Hinweise zum letzten Projekt machen. Das Parlament hat im Jahr 2002 bei der Immobilienbotschaft 2003 einem Betrag des VBS von 38 Millionen Franken im Rahmen eines Verpflichtungskredites für das Zusammenlegen der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste zugestimmt. Davon entfielen 28 Millionen Franken auf einen einmaligen Kredit für das neue Gebäude der Skyguide in Dübendorf und 10 Millionen Franken auf den Transfer von EDV und Kommunikationssystemen der Luftwaffe. Diese Transferkosten basierten damals auf einer Grobkostenannahme. Im Lauf der detaillierten Projektierungsarbeiten 2004 wurden Korrekturen unumgänglich. Die zusätzliche Summe von 11,5 Millionen Franken für das Programm 2006 deckt ausschliesslich die militärischen Bedürfnisse ab. Das Zusammenlegen der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste entspricht übrigens einem Beschluss aus dem Jahr 1999.

Für die Rubrik Vertragliche Leistungen, bei denen es vor allem um Beiträge für Bauvorhaben Dritter mit einem militärischen Bedürfnis geht, liegt der beantragte Verpflichtungskredit um rund 18 Prozent unter dem Vorjahreswert. Wie früher zwingen gekürzte Zahlungskredite auch in diesem Jahr, für Unterhalt und Liquidationen, also für den dritten Bereich, tiefere Verpflichtungskredite zu beantragen. Dieses Mal sind es 10 Millionen Franken weniger als im Vorjahr. Der Betrag von noch 110 Millionen Franken deckt die dringend notwendigen Instandhaltungsmassnahmen nicht mehr. Das ist nicht ganz unproblematisch: Geht man von üblichen Instandhaltungskosten von 1 bis 2 Prozent des Anlagewertes aus, so müssten vom VBS jährlich allein für Instandhaltungsmassnahmen 200 bis 300 Millionen Franken aufgewendet werden, und wie Sie sehen, sind gemäss Botschaft noch 110 Millionen Franken für diesen Bereich vorgesehen. Man kann selbstverständlich sparen, aber wir müssen wissen, dass wir auf solche Art, wenn wir die Anlagen - Gebäude usw. - nicht mehr ordnungsgemäss instand halten, künftige Generationen belasten.

Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat einstimmig Eintreten auf die Vorlage beschlossen und beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig Zustimmung zum Bundesbeschluss.