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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-22

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-22

Wortprotokoll

Den Ausführungen der Berichterstatterin möchte ich nichts beifügen. Zur Frage von Herrn Büttiker möchte ich Folgendes sagen: Was die landesinterne Kontrolle betrifft, haben wir Ihnen dargelegt, dass wir im Rahmen des ordentlichen Budgets in der Lage sind, Emissionsverzeichnisse zu erstellen und zur Überwachung der Immissionssituation die entsprechenden Massnahmen zur Erfolgskontrolle zu treffen.

Was die Situation in anderen Ländern betrifft, möchte ich zunächst festhalten, dass es nicht die Sache eines einzigen Landes - z. B. der Schweiz - wäre, irgendeine Überwachungsfunktion gegenüber einem anderen Land auszuüben. Das ist Sache der internationalen Gemeinschaft, also all [PAGE 451] jener Länder, die ein solches Abkommen miteinander ratifiziert haben. Ich möchte betonen, dass ich bei denjenigen internationalen Kontakten, die ich habe - nicht etwa nur bei internationalen Kongressen, sondern auch bei Einzelbesuchen, gerade in osteuropäischen Ländern -, feststellen kann, wie ausgeprägt das Bewusstsein dort für die international eingegangenen Verpflichtungen bei den Umweltministerien ist und wie ernsthaft versucht wird, das tatsächlich umzusetzen. Natürlich ist dort zum Teil aus wirtschaftlichen Gründen ein längerer Weg zu gehen als hier.

Aber wir müssen uns davor hüten, mit solchen Überlegungen das Bild zu vermitteln, wir würden - wirtschaftlich privilegiert, wie wir gegenüber den sich entwickelnden osteuropäischen Ländern sind - mit dem Finger auf andere Länder zeigen und sie kontrollieren wollen. Das Problem spielt für unsere Wirtschaft dann eine Rolle, wenn es zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Da hat unsere Wirtschaft tatsächlich ein Interesse daran, dass solche Normen überall eingehalten werden. Andererseits sind wir als kleines Land - nicht etwa weil wir umweltbewusster wären als andere, sondern dank unserer wirtschaftlich guten Situation und eben auch, weil wir hier gewisse Technologien entwickeln konnten - in der Lage, diese Technologien auch zu exportieren. Das ist auch ein Wettbewerbsvorteil für unsere Wirtschaft, die dann sehr gerne den zuständigen Minister benutzt, damit er in anderen Ländern die Bahn für den Einkauf solcher Technologien frei machen kann.

Hier haben wir nicht nur einen Wettbewerbsnachteil zu befürchten, wenn vielleicht die Normen noch nicht in derselben Geschwindigkeit umgesetzt werden können wie bei uns, sondern wir haben auch Vorteile, indem wir hier entwickelte Technologien später exportieren können.

Selbst die Unterzeichnung eines solchen Protokolls durch verschiedene Länder ist durchaus zu unserem Vorteil, und für den Fall, dass - ich sage es absichtlich so - in einem Land Vollzugsdefizite festzustellen wären, ist es Sache der internationalen Gemeinschaft und nicht eines einzigen Landes, hier zu monieren. Bevor wir dieses Übereinkommen selbst ratifiziert haben, besteht schon gar kein Anlass dazu.

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