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Kuprecht Alex · Ständerat · 2005-09-20

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-20

Wortprotokoll

Das heutige System, da sind wir uns wahrscheinlich alle einig, ist wenig von Transparenz geprägt. Es gibt praktisch keine Vergleichsmöglichkeiten hinsichtlich der verursachten Kosten. Ich frage mich: Wie wollen wir die Kosten in den Griff bekommen, wenn wir derart unterschiedliche Systeme haben, die nicht miteinander verglichen werden können? Das neue System - da sind wir uns auch einig, und da haben wir auch die Zustimmung der Kantone - hat ein wesentliches Kernelement, das unbestritten ist, nämlich die Einführung der Fallpauschalen. Fallpauschalen, die aber meines Erachtens - Frau Kollegin Fetz hat es bereits gesagt - mit einem DRG-System viel früher eingeführt werden können, als das die Kantone vorsehen. Mein Kanton hat beispielsweise innerhalb von anderthalb Jahren dieses System eingeführt und hat eine positive Wirkung damit erzielt. Es ist also nicht eine Frage des Könnens, sondern eine Frage des Wollens.

Ich mache aus meinem Herzen auch keine Mördergrube: Das Vertrauen in die Kantone ist meinerseits nicht sehr gross und überwältigend. Wenn ich feststelle, dass es beispielsweise bald zehn Jahre nach der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes immer noch Kantone gibt, die für ihre Spitäler keine Kostenstellenrechnung eingeführt haben, dann frage ich mich, wie sie das DRG-System einführen wollen, das in seiner Handhabung noch ein wenig komplizierter ist. Wahrscheinlich - ich gehe davon aus - sind sowohl die Kantone wie auch der Bundesrat mit dem doch eher mutigen Schritt hinsichtlich der Einführung des monistischen Systems überrascht worden, den die SGK gewählt hat. Aber wie wollen wir verkrustete und eingefahrene Strukturen aufbrechen, wenn nicht einmal auf irgendeine Art und Weise ein Befreiungsschlag stattfindet und der Mut zu einer neuen und wahrscheinlich zukunftsgerichteten Lösung aufgebracht wird? Dieses monistische System schafft meines Erachtens eben genau diese Transparenz, die es braucht und die notwendig ist, um beispielsweise als Spitalbetreiber selbst einmal herausfinden zu können: Wo stehe ich überhaupt gegenüber meinen Kolleginnen und Kollegen im Kanton, in den anderen kantonalen Spitälern oder im Vergleich zu anderen Spitälern ausserhalb meines Kantons?

Ich glaube, dass die Transparenz eben auch die Grundlage ist, welche die Leistungserbringer zu mehr Wettbewerb hinführen wird. Mehr Wettbewerb - da bin ich auch der Überzeugung - wird schlussendlich eine Stabilisierung - ich wage nicht das Wort "Reduktion" zu verwenden - der Kosten mit sich bringen.

Die gesamtheitliche Betrachtung von ambulanter und stationärer Behandlung ist ein Muss. Der medizinische Wandel und Fortschritt ist immer rasanter und sehr offensichtlich. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Verlagerung von der stationären Behandlung hin zu einer ambulanten Behandlung in Zukunft noch stärker sein wird und wahrscheinlich noch rasanter kommen wird, als wir sie heute schon haben.

An und für sich gibt es eigentlich drei Streitpunkte zwischen der GDK und KdK einerseits und dem Vorschlag der Kommission andererseits:

1. Es geht um die Frage, wer der Monist ist. Die Kantone haben Angst - weil sie ja grundsätzlich gemäss KVG die Versorgungspflicht für ihren Kanton haben -, dass sie, wenn die Krankenkassen Monist werden, relativ wenig Einflussmöglichkeiten auf die künftige Gestaltung haben werden. Sie haben Angst, dass sich die Privatspitäler - in dieser Hinsicht hätte ich keine Bedenken - auf Kosten der Kantone subventionieren. Aber Privatspitäler können ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil zur Transparenz und zum Wettbewerb beitragen. Die Kantone haben auch Angst, dass sich die Krankenkassen auf Kosten der Kantone bereichern. Und zu guter Letzt haben die Kantone Angst und sind der Überzeugung, dass es nicht richtig ist, dass Leistungsauftrag gemäss KVG und Finanzkompetenz getrennt und aus der Hand gegeben werden.

2. Ein weiterer Punkt betrifft die Aufteilung der Kosten bzw. der Quoten; hier scheiden sich die Geister, und hier ist wahrscheinlich auch die Frage der Zahlen noch weiter zu erörtern.

3. Es besteht ein Misstrauen in Bezug auf die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der Kantone gegenüber den Krankenkassen.

Das sind meines Erachtens die drei wesentlichen Punkte, die die Kantone abschrecken, unserem System zuzustimmen. Aber ich bin der Überzeugung, dass diese drei Punkte im nochmaligen Gespräch, in der Behebung von Missverständnissen wahrscheinlich geklärt werden können. Es braucht aber - dieser Überzeugung bin ich - auch den Schritt der Kantone auf unsere Kommission zu.

Ich komme zum Fazit: Die Vertreter der Kantone, insbesondere meines Kantons, haben vor anderthalb, bald zwei Jahren das DRG-System und die Fallkostenpauschale eingeführt, und zwar mit sehr positiven Erfahrungen. Ich kann Ihnen sagen, der Kanton Schwyz wird höchstwahrscheinlich auf den 1. Januar 2006 seinen Normkostenbeitrag zum zweiten Mal senken können; das ist ein Bestandteil, ein Teil einer kostendämmenden Massnahme. [PAGE 692]

Die Einführung des Systemwandels braucht einen minimalen Konsens mit der Mehrheit der Kantone.

Ich sage es noch einmal: Ich erwarte auch von den Kantonen einen Schritt in Richtung der Lösung, wie sie die Kommission vorgeschlagen hat. Wir sind der Erstrat; ich glaube, es wäre falsch, wenn wir als Erstrat das Glas nehmen und es auf den Boden schmeissen. Der Scherbenhaufen wäre zu Beginn der Behandlung dieser wichtigen Vorlage vorprogrammiert, und das würde uns wahrscheinlich um Jahre zurückwerfen.

Klugheit sollte vor Hochmut kommen. Ich bin als Mitglied der Kommission bereit, diese Vorlage in die Kommission zurückzunehmen und mit den Kantonen nochmals zu diskutieren. Mir fällt dabei kein Zacken aus der Krone, auch wenn ich bei sehr schnellen Lösungen nicht euphorisch bin.

Ich bitte Sie, auf dieses Geschäft einzutreten und dem Rückweisungsantrag zuzustimmen.