Schwaller Urs · Ständerat · 2005-09-20
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-20
Wortprotokoll
Vor einigen Tagen war in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit zu lesen, dass sich letztes Jahr die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung vor Abzug der Kostenbeteiligung der Patienten im Vorjahresvergleich um sage und schreibe 6,8 Prozent auf 19,1 Milliarden Franken erhöht haben. Die Zunahme liegt über dem durchschnittlichen Jahreswachstum von 5,5 Prozent seit Inkrafttreten des KVG im Jahre 1996. Die Zunahme im vergangenen Jahr ist gemäss BAG vor allem auf den hohen Anstieg der Kosten für den stationären Spitalbereich um 11,1 Prozent zurückzuführen. Im ambulanten Spitalbereich erhöhten sich die Kosten lediglich - lediglich! - um 2,4 Prozent. Wahrscheinlich ist unter anderem, dass die Einführung des neuen Abrechnungssystems Tarmed im Jahre 2004 zu einer Umlagerung der Kosten vom ambulanten in den stationären Bereich geführt hat.
Damit sind wir beim Thema. Das heutige intransparente System der Spitalfinanzierung trägt wesentlich zu den jährlichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen bei. Ein Systemwechsel drängt sich auf, auch wenn nach der Anzahl der in den letzten Tagen erhaltenen Schreiben und Briefe zu schliessen ist, dass die meisten Akteure mit dem heutigen System der Spitalfinanzierung gar nicht einmal so schlecht leben. Das genügt aber nicht, um nicht zu handeln und nun die Sache auf die lange Bank zu schieben. Der Vorschlag Ihrer Kommission will mit einem konsequenten Systemwechsel einen entscheidenden Beitrag leisten für effizientere Spitalstrukturen, zur Beseitigung falscher Anreize und für mehr Transparenz bei der Finanzierung und damit insgesamt für die Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
Ich erkläre mich kurz: Wer von effizienteren Spitalstrukturen spricht, ist bereit, von allen Kantonen eine verbindliche Spitalplanung zu verlangen. In unserem Kommissionsvorschlag tun wir dies, indem wir den Kantonen die abschliessende Kompetenz geben, die Versorgung für ihr Kantonsgebiet und für alle Versicherten integral zu planen. Von den Kantonen verlangt dies im Gegenzug, dass sie für ihr Kantonsgebiet entscheiden müssen, welches Spital welche Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen darf und mit welchen Kapazitäten dies erfolgen soll. Gleichzeitig muss der Kanton auch festlegen, welches Spital einen Leistungsauftrag für gemeinwirtschaftliche Leistungen erhält. Mit diesem Vorgehen wird ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Überkapazitäten erreicht.
Verschiedene Kantone haben diesbezüglich ihre Aufgaben nicht gemacht. Es ist also völlig falsch zu sagen, die Kantone würden zu blossen Zahlstellen degradiert. Wir stärken, im Gegenteil, die heutige Planungskompetenz der Kantone, indem wir gerade auch die Beschwerdemöglichkeiten einschränken.
In das Kapitel Effizienz fällt auch die Gleichbehandlung der von den öffentlichen und privaten Spitälern erbrachten Leistungen. In der Tat trägt diese Gleichbehandlung zu einem Preis- und Qualitätswettbewerb bei.
Ein weiterer entscheidender Punkt der Vorlage ist, dass wir mit der Gleichbehandlung der ambulanten und der stationären Leistungen die heute bestehenden falschen Anreize beseitigen wollen. Worum geht es? Ambulant und stationär erbrachte Leistungen werden heute unterschiedlich abgerechnet. Die Versicherer werden bei einer ambulanten Leistungserbringung mehr belastet als bei einer stationären Leistungserbringung. Dagegen bezahlen die Kantone bei einer ambulanten Leistungserbringung nichts. Noch einmal anders gesagt: Die Krankenkassen haben nicht immer ein Interesse an einer ambulanten Behandlung, selbst wenn diese billiger wäre. Auf der anderen Seite haben die Kantone ein Interesse daran, mehr Leistungen als vielleicht notwendig vom stationären Bereich in den ambulanten Bereich zu verschieben, weil sie hier ja nicht kostenpflichtig werden.
Das Resultat ist klar: Wegen der ungleichen Finanzierung stationärer und ambulanter Leistungen kommt es ganz klar zu Fehlanreizen. Mit dem einstimmig verabschiedeten Modell entfallen die vielen Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen stationären, ambulanten und teilstationären Behandlungen. Nicht zu vergessen ist zudem, dass die Spitäler - wir sehen das in allen Kantonen - immer weiter in den ambulanten Bereich eindringen und die Arztpraxen gleichzeitig immer mehr ausgebaute Infrastrukturen haben.
Als weiterer Punkt, der für die Vorlage spricht, sei erwähnt, dass wir die Gleichbehandlung aller obligatorisch versicherten Personen wollen, d. h. unabhängig vom Bestehen einer allfälligen zusätzlichen Versicherungsdeckung. Um das geht es, und nicht um die Einführung neuer sozialversicherungsrechtlicher Beiträge. Es kann doch nicht sein, dass die Versicherten von den Kantonen verschieden behandelt werden, je nachdem, ob eine Zusatzversicherung da ist oder nicht.
In den letzten Tagen hat man uns, der Kommission, vorgeworfen, die Kantone neu mit 1 bis 2 zusätzlichen Milliarden Franken belasten zu wollen. Dazu möchte ich heute Morgen lediglich sagen, dass dies in dieser Form nicht stimmt. Wir wollen Transparenz über die Mittelflüsse; die Höhe der heutigen Mittel zulasten der Kantone und Versicherer wollen wir nicht verändern und haben wir nicht verändert. Die in der [PAGE 684] Vorlage erwähnten 30 Prozent zulasten der Kantone entsprechen dem Gesamtbetrag, wie ihn die Kantone heute gemäss dem uns gerade auch von den Kantonen zur Verfügung gestellten statistischen Zahlenmaterial tatsächlich erbringen; das sind diese 30 Prozent.
Dieser Prozentsatz ist sicher im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses noch genauer zu berechnen, eventuell anzupassen. Im Übrigen - ich unterstreiche dies - bestimmt jeder Kanton in unserem Modell seinen Anteil letztlich selber. Aber es geht auch darum, das Modell bis zum Schluss durchzulesen.
So weit meine Bemerkungen. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und der von uns eingeschlagene Weg eher und besser zum Ziel führt als erstens der Entwurf des Bundesrates, welcher nur einen Zwischenschritt macht, und zweitens der Vorschlag der Gesundheitsdirektorenkonferenz, welche nicht nur einen, sondern zwei Schritte zurück in die Zeit vor dem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes von 1998 oder 1999 tun will.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten. Wenn Sie Rückweisung beschliessen wollen, dann höchstens mit dem Ziel, die konsolidierte Meinung der Kantone und nicht nur des Vorstands der Gesundheitsdirektorenkonferenz einzuholen. Wenn Sie von der Kommission eine einvernehmliche oder tragfähige Lösung - oder wie Sie das immer nennen wollen - mit den Kantonen verlangen bzw. eine Lösung, die dem Willen der Gesundheitsdirektorenkonferenz entspricht, dann ist die Vorlage so oder so gestorben. Dann machen wir eben so weiter, wie wir es während den letzten zehn Jahren gemacht haben.
Die Interessenlage ist in dieser Frage so konträr, dass es nie möglich sein wird, alle Akteure in allen Punkten zufrieden zu stellen. Es ist ja auch nicht so, dass wir nie mit den Kantonen gesprochen hätten; das Gegenteil ist der Fall. Wir haben verschiedene Gespräche geführt, wir haben auch verschiedene sogenannte Hearings durchgeführt.
Damit es eine Lösung gibt, müssen sich auch die Kantone bewegen. Ich bin damit einverstanden, die konsolidierte Meinung einzuholen, aber diesmal der Kantone und nicht bloss des Vorstands der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Versperren Sie uns deshalb nicht mit einer zu einschränkenden Formulierung des Rückweisungsantrages den Weg dazu, überhaupt eine Lösung zu finden.