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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-09-20

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Die Kommissionspräsidentin hat mich beauftragt, einige Worte zu sagen. Zuerst meine Interessenbindung: Ich bin Präsidentin der Stiftung Swisstransplant, deren Aufgabe in der Förderung der Organspende, aber auch in der Organisation der Organverteilung liegt.

Die SGK Ihres Rates beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, die Motion abzulehnen. Sie tut dies eben im Gegensatz zu Kommission und Plenum des Nationalrates. Daher einige erklärende Worte: Die Argumente wurden anlässlich der Diskussion von Artikel 61 des Transplantationsgesetzes, der vom Ständerat bereits damals abgelehnt wurde, ausführlich erörtert. Es wurde eine ausführliche Diskussion über ethische Fragen und Hirntod verlangt. Wir haben das bereits damals klar abgelehnt, und zwar aus folgendem Grund: Im Vorfeld der Gesetzgebung wurde in einem Publiforum intensiv über die Hirntoddiagnostik und die Feststellung des Hirntodes diskutiert - ein Kriterium, das international anerkannt ist und auch keinen Alleingang der Schweiz bedeutet. Es wird überall so gehandhabt.

Es ergab sich damals eine breite Zustimmung zur Organspende, zur Definition des Todes aufgrund eines irreversiblen Ausfalls der Hirnströme und eine Akzeptanz der Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Entscheidend für die Bevölkerung ist die Information über das Bestehen klarer Richtlinien und Regeln zur Feststellung des Todes - Regeln über das Wie, aber nicht über das Ob. Diese Regeln sind von der Akademie vor kurzem neu definiert worden und finden auch Eingang in die Verordnungen zum Transplantationsgesetz. Eine erneute Diskussion - dies ist auch die Meinung des Bundesrates - würde nur einen grossen Aufwand, aber wenig Nutzen bringen. Sie würde zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen. Im Übrigen haben wir heute als Organspender nicht nur Hirntote, sondern vermehrt auch "Non-Heart-Beating-Donors".

Diese kurze Begründung unseres Ablehnungsantrages erfolgte - ich habe es erwähnt - auf Wunsch der Kommission, weil die Motion im Nationalrat mit 57 zu 49 Stimmen angenommen wurde.