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Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-09-20

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Stimmt, Herr Präsident!

Zwei kurze Bemerkungen: Ich bin erst seit 15 Jahren in diesem Rat; offenbar ist mein Misstrauen gegenüber dem Bundesrat noch nicht so weit gewachsen wie jenes unseres amtsältesten Mitglieds.

Ich bitte Herrn Schmid und Herrn Jenny, sich nochmals in Erinnerung zu rufen, was der Bundesrat in seiner Botschaft zum EP 2004 geschrieben hat. Liegenschaften, die wir allenfalls in den ETH-Bereich überführen möchten, falls die vom Bundesrat dargelegten Voraussetzungen gegeben sind, werden von den ETH nicht einfach ohne Zustimmung des Bundesrates veräussert werden können. Diese Einschränkung ergibt sich ganz klar aus der bundesrätlichen Vorlage. Das Modell, das von Kollege Schmid gezeichnet worden ist, will niemand! Ob die ETH mit diesen Liegenschaften im Unterhalt, in der Benützung, bei der Vermietung besser umgehen können als der Bund, ist eine andere Frage; das möchten wir geprüft haben. Das ist alles! Wenn ich diese Motion annehme, bin ich nicht gebunden, auch Ja zu sagen, wenn die Voraussetzungen nicht dem entsprechen, was der Bundesrat dargelegt hat.

Noch etwas: Es erstaunt mich etwas, dass der Widerstand aus diesen politischen Kreisen kommt. Wir haben einen Aufgabenverzicht beim Bund beschlossen, und jetzt, wo ein Aufgabenverzicht bzw. eine Übertragung nach aussen möglich sein könnte - ich sage es sehr vorsichtig -, sagen wir Nein. Also bleibt der Bestand der ETH-Liegenschaften völlig im Bereich des Bundes, mit allen Aufwendungen, die der Bund dafür tätigen muss, auch mit dem administrativen Aufwand. Ich muss sagen: Ich habe etwelche Mühe, dem zu folgen.

Ich bitte Sie nochmals, diese Motion anzunehmen. Aufgrund dessen, was der Bundesrat vorlegt, können Sie nachher in aller Offenheit sagen, ob es zu einer Übertragung des Eigentums kommen soll oder nicht.