Lombardi Filippo · Ständerat · 2005-09-20
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-20
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen aus drei Gründen, diese Motion abzulehnen: Erstens ist sie überflüssig, zweitens ist sie irreführend, und drittens schränkt sie die Handlungsfreiheit des Parlamentes unnötig ein.
1. Die Motion ist überflüssig. Wir wissen, dass der Bundesrat ohnehin beabsichtigt, uns im Jahre 2006 eine Botschaft für die Überführung des Eigentums an den ETH-Bauten zu unterbreiten. Das wurde in verschiedenen Kommissionen und sogar im Plenum mehrmals betont. Es braucht also keine Motion, um vom Bundesrat etwas zu verlangen, was er ohnehin machen will.
2. Die Motion ist irreführend, denn sie basiert auf einer falschen Annahme. In der Begründung der Motion heisst es: ".... trotz eines spürbaren grundsätzlichen Willens, diese Übertragung vorzunehmen ...." Es tut mir Leid, aber ich kann keinen spürbaren grundsätzlichen Willen des Parlamentes fühlen, wenn ich bedenke, dass der Ständerat diese Überführung im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 mit nur 18 zu 17 Stimmen gutgeheissen hat - wie die Abwesenden gestimmt hätten, ist nicht bekannt - und der Nationalrat diese Überführung auf Antrag seiner Kommission diskussionslos gestrichen hat. Die KöB-NR und die KöB-SR haben ihrerseits erhebliche Bedenken geäussert und eine Reihe von grundsätzlichen Fragen gestellt, die der Bundesrat jetzt in seiner Botschaft zu beantworten hat.
3. Die Motion beschränkt die Handlungsfreiheit des Parlamentes ganz unnötig. Die Botschaft wird kommen, und wenigstens drei Kommissionen haben Anspruch darauf, sich dazu zu äussern: die KöB wegen ihrer baulichen Konsequenzen, die Finanzkommission wegen der finanziellen Konsequenzen und die WBK, weil diese Überführung auch erhebliche Auswirkungen auf die Bildungs- und Forschungspolitik, auf die Beziehungen zwischen ETH und privaten Stiftungen, Sponsoren usw. sowie zwischen den Kantonen in der Hochschulpolitik haben kann.
Wie Kollege Schiesser zu Recht in Erinnerung gerufen hat, führen wir heute keine materielle Diskussion über diese Eigentumsüberführung. Es muss allerdings in Erinnerung gerufen werden, dass diese Überführung überhaupt nicht unproblematisch ist. Sie stellt eine Reihe zentraler Fragen, die ich hier nicht wiederholen will; sie wurden schon im Rahmen der Beratung des Entlastungsprogramms 2004 formuliert und meines Erachtens bis heute noch nicht beantwortet.
Eine für alle: Es ist unseres Erachtens immer noch ein Problem, dass der ETH-Rat keine juristische Persönlichkeit hat, um diese Bauten zu übernehmen. Die Bauten sollen zu den zwei Hochschulen und den vier Anstalten überführt werden, die das ganze ETH-System bilden; es sollen sechs verschiedene Immobilienverwaltungen gegründet werden, die über ein Vermögen von insgesamt mehr als 5 Milliarden Franken sollen verfügen können. Doch das Parlament weiss im Moment noch nicht, wie das erfolgen soll, welche Risiken auf finanzieller Ebene eingegangen werden, wenn man mit Immobilien zu "spielen" anfängt. Jüngere Beispiele aus einem anderen Bereich - ich denke im Moment an die Suva - erinnern uns daran, dass es problematisch ist, wenn mit Kauf und Verkauf von öffentlichen Immobilien angefangen wird. Ich glaube, wir sollten da unsere Handlungsfreiheit wirklich nicht einschränken, indem wir diese Motion annehmen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, diese Motion abzulehnen.