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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-09-21

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Bei der Durchführung schlägt die Kommission bedeutende Änderungen gegenüber der Fassung des Nationalrates vor. Die Geschäftsführung erfolgt immer durch die AHV-Ausgleichskassen, sodass jeder Arbeitgeber auch für die Familienzulagen mit seiner AHV-Ausgleichskasse abrechnet. Bereits heute fungieren viele AHV-Ausgleichskassen als Abrechungsstellen für die Familienzulagen. Die Familienausgleichskassen als Träger der Familienzulagenordnungen verfügen über das Vermögen und setzen im Rahmen der kantonalen Vorschriften die Beiträge fest.

Die Pflicht der Kantone, eine kantonale Familienausgleichskasse zu errichten, wird beibehalten. Im Übrigen bestimmen aber - ich unterstreiche das - die Kantone wie bereits heute allein, ob und unter welchen Voraussetzungen sie weitere Familienausgleichskassen anerkennen wollen. Deshalb sollen die bundesrechtlichen Vorschriften betreffend Mindestgrössen für die Familienausgleichskassen fallen; wir werden das in Artikel 15 sehen.