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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-09-21

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Ob auf die Vorlage der Vereinheitlichung der Kinderzulagen eingetreten werden soll oder nicht, ist wohl eine Frage der politischen Abwägung. Man kann durchaus die Meinung vertreten, dass der völlig überrissenen Initiative "für fairere Kinderzulagen" kein Gegenvorschlag entgegengestellt werden soll: Die rund 6,7 Milliarden Franken Kostenfolgen für eine Kinderzulage von 450 Franken pro Kind hätten massiv höhere Steuern und Lohnabzüge zur Folge und hätten bei der Bevölkerung kaum eine Chance, angenommen zu werden.

Dasselbe gilt für den Gegenvorschlag des Nationalrates. Ob wir darauf eintreten oder nicht, Frau Fetz, hat wenig mit Familienpolitik zu tun. Wir haben verschiedene wichtigere Anliegen in unserer Familienpolitik als eine Vereinheitlichung der Beträge der Kinderzulagen, die bereits bestehen: Stichwort Tagesschulen, Stichwort Kinderbetreuung, Stichwort Besserstellung der berufstätigen und nichtberufstätigen Mütter.

Ich möchte meiner Skepsis darüber Ausdruck geben, ob eine Vereinheitlichung wirklich sinnvoll ist. Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen entsprechen der Vielfalt unseres Landes. Sie entsprechen den unterschiedlichen kantonalen Regelungen bezüglich Steuern, bezüglich Unterstützung, bezüglich Krankenkassenprämienverbilligung, aber auch den unterschiedlichen Regelungen bezüglich Geburtszulagen, wie sie beispielsweise im Kanton Zürich Eltern erhalten, wenn sie während einer gewissen Zeit nicht berufstätig sind und nicht über ein Mindesteinkommen verfügen. Diese unterschiedlichen Regelungen entsprechen auch dem Willen des jeweiligen kantonalen Souveräns.

Entscheidend dafür, dass ich dieser Vorlage zustimmen könnte, wären die Zustimmung zur Minderheit Jenny bei Artikel 5, die Ablehnung der Kinderzulagen für Selbstständigerwerbende sowie die Zustimmung zum Minderheitsantrag Forster zu Artikel 20 betreffend die Ablehnung der Kinderzulage für Nichterwerbstätige. Meine Frage ist: Ist denn die Kinderzulage für Nichterwerbstätige wirklich eine Kinderzulage? Die Nichterwerbstätigen zahlen keine Beiträge, die Arbeitgeber zahlen keine Beiträge. Das ist keine Versicherung, sondern eine neue Sozialleistung, eine Sozialversicherung, die von den Gemeinden auf Bund und Kantone überwälzt wird, also zulasten der Staatskasse geht.

Die Lippenbekenntnisse darüber, dass wir das Wachstum fördern, die Unternehmen entlasten und ein innovationsfreudiges Klima schaffen müssten, höre ich immer wieder. Wenn es dann aber konkret darum geht, auch entsprechend im Parlament zu handeln, machen wir jedes Mal das Gegenteil. Es wurde erwähnt: Was wir mit der Unternehmenssteuerreform, sollte sie so durchkommen, den Unternehmen geben, nehmen wir ihnen mit dieser Vorlage wieder weg - unter dem Titel Familienpolitik. Es ist für mich keine Familienpolitik, wenn wir Kinderzulagen mit der Giesskanne verteilen, ohne Rücksicht auf die Infrastrukturen und die Gesetzgebung in den Kantonen, wo wir den Spielraum für sie nicht zuletzt mit einer Abstimmung über den Lastenausgleich ja auch wieder geöffnet haben. Wenn diese Vorlage im Sinne der Kommissionsmehrheit genehmigt würde, so entsprächen die Kosten für die Arbeitgeber ungefähr 600 Millionen Franken - per saldo bliebe bei der Unternehmenssteuerreform also alles beim Alten. Der Staat wird zusätzlich noch mit 200 Millionen Franken belastet, und gleichzeitig versuchen wir - trotz der gestrigen Ablehnung des Vorstosses von Rolf Schweiger -, die AHV-, die IV- und die Unfallversicherungsgesetzgebung anzupassen. Wo bleibt da die Konsequenz?

Kinderzulagen, wie sie einmal festgelegt wurden, sind Lohnbestandteile, keine Sozialleistungen. Heute werden rund 95 Prozent der Kinderzulagen von privaten und öffentlichen Arbeitgebern finanziert. Es sind dies rund 4 Milliarden Franken. Mit der Volksinitiative wären es 10 Milliarden Franken. Die zusätzlichen Kosten entfielen je zur Hälfte auf Bund und Kantone. Für den Bund würde das immerhin 2,9 Milliarden Franken ausmachen. Einer formalen Harmonisierung und einer administrativen Entlastung der Betriebe ist durchaus zuzustimmen. Dieses Ziel streben denn auch die Anträge der Kommissionsminderheit an. Wir wollen nicht allen Familien einfach Subventionen verteilen und ihnen mit Steuern und Lohnabzügen das Geld gleich wieder wegnehmen.