Fetz Anita · Ständerat · 2005-09-21
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Sie haben soeben die Beiträge kantonalisiert. Das heisst, wir haben jetzt weiterhin die Situation, dass für die Beiträge von Personen, welche in einem Kanton wohnhaft sind und in einem anderen arbeiten, der Kanton massgebend ist, in dem sie arbeiten. Der Kommissionssprecher, der die Minderheit unterstützt, hat es in seinen Ausführungen gesagt: Es führt natürlich zu enormen Ungerechtigkeiten, wenn zum Beispiel jemand bei einer Bank arbeitet, die ihren Hauptsitz in Zürich hat, er selbst arbeitet aber im Wallis oder in einem anderen Kanton. Dann hat er unter Umständen doppelt so hohe oder halb so hohe Zulagen wie seine Nachbarin. Das scheint mir schon von den Individuen her nicht sehr gerecht zu sein.
Sehr viel entscheidender ist aber, dass die Kantone natürlich einen sehr wichtigen Lastenausgleich zwischen den Branchen und den verschiedenen Kategorien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern organisieren können. Sie tun es auch, der Kanton Baselland ist ein aktuelles Beispiel dafür. Das heisst, bei Betrieben, die einen hohen Anteil von Eltern haben, wird der Lastenausgleich mit anderen Betrieben organisiert, die einen niedrigen Elternanteil haben. Das scheint mir auch auf der Ebene des Lastenausgleichs eine sehr wichtige Frage zu sein.
Wenn Sie im Prinzip finden, das Ganze sollte sowieso Sache der Kantone sein, dann sollten Sie hier nicht eine sozusagen artfremde Bestimmung aufnehmen.