Wicki Franz · Ständerat · 2000-06-22
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-22
Wortprotokoll
Der Kanton Zürich hat am 24. November 1999 eine Standesinitiative mit folgendem Begehren eingereicht: "Die Mehrwertsteuer für den öffentlichen Verkehr ist einem reduzierten Steuersatz zu unterstellen, und dem öffentlichen Verkehr ist der volle Vorsteuerabzug zu gewähren."
Ihre Kommission hat am 18. Mai 2000 als Delegation des Kantons Zürich Herrn Franz Kagenbauer, Direktor des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich, angehört.
Mit 8 zu 3 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Minderheit, angeführt von Herrn Leuenberger Ernst, stellt den Antrag, der Standesinitiative Folge zu geben.
Das Mehrwertsteuergesetz wurde in den eidgenössischen Räten während mehreren Jahren beraten. Am 2. September 1999 fand die Schlussabstimmung statt. Das Gesetz wird auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten. Bei den Beratungen dazu wurden die gleichen Begehren gestellt, wie sie nun die Standesinitiative Zürich verlangt: Den öffentlichen Verkehr einem reduzierten Steuersatz zu unterstellen und den Vorsteuerabzug infolge von ausgerichteten Subventionen nicht zu kürzen. Beide Anträge wurden damals vom Gesetzgeber abgelehnt.
Die Standesinitiative wurde innert drei Monaten nach Verabschiedung des Gesetzes durch die Bundesversammlung eingereicht. Bereits diese kurze Zeitspanne zwischen Abschluss der Beratungen im Parlament und dem Einreichen der Standesinitiative wirft eine grundsätzliche Frage auf: die Frage der Rechtssicherheit. Ist es richtig, ein Gesetz, das noch kein Jahr alt ist - und im Übrigen noch nicht in Kraft -, bereits zu revidieren?
Ihre Kommission ist zum Schluss gekommen, dass sich seit Beratung und Verabschiedung des Gesetzes weder in den tatsächlichen Verhältnissen noch hinsichtlich der rechtlichen Entwicklung etwas verändert hat. Es liegt kein neues Element vor, das es rechtfertigen würde, auf den Parlamentsbeschluss vom 2. September 1999 zurückzukommen.
Abgesehen davon, dass das in der Standesinitiative enthaltene Begehren bei den Beratungen des Mehrwertsteuergesetzes eingehend behandelt wurde, lehnt eine klare Mehrheit der Kommissions die Standesinitiative auch aus materiellen Gründen ab.
Der öffentliche Verkehr ist ohne Zweifel förderungswürdig. Diesem Anliegen hat der Bund im Verlauf der letzten Jahre durch verschiedenste Massnahmen auch Rechnung getragen. Die zur Diskussion stehende Initiative will nun aber mit dem Mittel des Steuerrechtes Verkehrspolitik betreiben. Dies betrachten wir nicht als richtig.
Die Ablehnung erfolgt unter anderem auch deshalb, weil die Mehrwertsteuer eine allgemeine Verbrauchssteuer ist. Wenn der öffentliche Verkehr zu einem niedrigeren Steuersatz besteuert werden soll, wird das Prinzip der allgemeinen Verbrauchssteuer in diesem Bereich durchbrochen.
Mit ebenso guten Gründen könnten in anderen Bereichen des Service public Steuerermässigungen verlangt werden, etwa bei der Entsorgung, bei der Lieferung von Elektrizität, bei Leistungen im sozialen Bereich usw. Der vom Gesetzgeber festgelegte Grundsatz des einheitlichen Steuersatzes wäre somit gefährdet. Zudem ist auch zu beachten, dass unterschiedliche Steuersätze zu zusätzlichem administrativem Aufwand führen.
Im Übrigen wirft die Standesinitiative auch begriffliche Fragen auf. Die Standesinitiative will den öffentlichen Verkehr insgesamt, also sowohl den Personen- wie auch den Güterverkehr, einem reduzierten Steuersatz unterstellen. Dies hätte unter anderem zur Folge, dass der öffentliche Verkehr Güter mit einer geringeren Mehrwertsteuerbelastung als private Unternehmen transportieren könnte. Die Standesinitiative würde also insbesondere im Bereich des Güterverkehrs zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Es ist auch zu erwähnen, was uns das Eidgenössische Finanzdepartement mitgeteilt hat: der Begriff des öffentlichen Verkehrs würde zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen. So wird gefragt, ob beispielsweise Verkehrsmittel mit einem gewissen Luxuscharakter wie die Jungfraubahn, die Taxis, der inländische Linienflugverkehr oder der schlichte Ausflugsverkehr wie die Dampfschifffahrt auf dem Vierwaldstättersee auch unter den Begriff des öffentlichen Verkehrs nach der zur Diskussion stehenden Standesinitiative fallen würden. Oder soll nur der Pendel- und Nahverkehr erfasst werden?
Im Übrigen hätte die mit der Standesinitiative angestrebte Ermässigung des Steuersatzes für den öffentlichen Verkehr erhebliche Steuerausfälle zur Folge. Jede Kürzung um jeweils einen Prozentpunkt bewirkt nämlich einen jährlichen Ausfall von 40 bis 45 Millionen Franken. Will man nicht noch weitere Steuersätze schaffen, ist eigentlich nur eine Reduktion auf einen der bestehenden ermässigten Sätze von [PAGE 462] 2,3 Prozent oder 3,5 Prozent denkbar. Eine Reduktion auf den Steuersatz von 2,3 Prozent würde also einen jährliche Ausfall von 210 bis 230 Millionen Franken bewirken und eine Reduktion auf den Steuersatz von 3,5 Prozent einen jährlichen Ausfall von 160 bis 180 Millionen Franken.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der klaren Mehrheit der Kommission, der Standesinitiative Zürich keine Folge zu geben.