Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-09-26
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-26
Wortprotokoll
Ich habe dem glänzenden Referat des Kommissionssprechers natürlich nicht sehr viel hinzuzufügen, aber eine Bemerkung möchte ich doch noch hinzusetzen.
Mir scheint, dass die Bemerkung des Bundesrates auf Seite 3699 des Berichtes mit Bezug auf die Entwicklung neuer Rechtsnormen von zentraler Bedeutung ist. Der Bundesrat schreibt dort, dass er die Handlungsschwerpunkte der Schweiz in der vermehrten Rückbesinnung des Europarates auf seine Kernbereiche sieht, nämlich Menschenrechte, Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und Reduzierung der Aktivitäten in Nebenbereichen. Der Herr Referent hat auch etwa in diese Richtung votiert.
Man kann sich die Frage stellen, ob das sinnvoll ist, weil z. B. Menschenrechte auch mit Ökonomie und Ökologie zusammenhängen. Mir scheint, dass hier der methodische Ansatz sauber gewählt werden muss. Wir können sektorielle Legiferierung oder Querschnittlegiferierung veranstalten. Wir können sektoriell arbeiten, indem wir den Umwelt-, den Tier-, den Konsumentenschutz in der ganzen Tiefe der Thematik durchgehen, die spezifischen Rechtsnormen aufstellen und das Haftungs-, Zivil-, Straf-, Verfahrensrecht usw. dort unterbringen. Die andere Variante ist die Querschnittgesetzgebung, bei der man quer durch alle Sektoren hindurch das Zivilrecht kodifiziert, das Strafrecht kodifiziert usw.
Eine ähnliche Situation scheint mir auch hier vorzuliegen. Klar kann auch im Bereich des Umweltschutzes die Menschenrechtssituation thematisiert werden. Klar kann auch im Bereich der Verfahrensgarantien, der Rechtsstaatlichkeit der ökonomische Aspekt angeschaut werden. Aber mir scheint es sinnvoll zu sein, sich im Bereich des Europarates ganz zentral auf die Frage des Menschenrechtsschutzes, der Rechtsstaatlichkeit und auf die institutionellen Garantien zu konzentrieren.
Wenn man nämlich - Bildung gehört ja auch dazu - einmal schaut, was tatsächlich passiert, dann stellt man sofort fest, dass der Europarat in diesen Fragen die Meinungsführerschaft nie errungen oder, wenn errungen, dann verloren hat. Nehmen Sie den tertiären Bereich: Wir sprechen heute von Bologna. Der Europarat wäre die prädestinierte Körperschaft gewesen, von der ganzen Breite der europäischen Mitgliedschaft her hier tätig zu werden. Aber es war bei weitem nicht der Europarat, der hier tätig wurde.
Es war Österreich, das in dem halben Jahr seines EU-Vorsitzes - mit einigen EU-Staaten plus zugeladenen Orten - diesen Bologna-Prozess in Gang gesetzt hat. Also war hier die EU und nicht der Europarat massgebend. Schengen ist bezüglich der Bekämpfung von Terrorismus, Korruption und Kriminalität bedeutend weiter als irgendetwas anderes im Bereich des Europarates. Ein Bereich, in dem der Europarat tatsächlich etwas zu sagen hat, ist zum Beispiel die Rechtshilfe einschliesslich Auslieferung, dazu der Bereich der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Ich bitte den Bundesrat, hier Ernst zu machen und darauf zu achten, dass der Europarat sich wieder auf das konzentriert, wofür er geschaffen worden ist.