David Eugen · Ständerat · 2005-09-27
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Zu Absatz 2: Hier geht es um den Rechtsschutz, und wie Sie das auf der Fahne in der Spalte des bundesrätlichen Entwurfes sehen, verlangt er, dass das kantonale Recht "wenigstens ein Rechtsmittel an eine verwaltungsunabhängige Behörde" vorsieht - das ist in der Regel ein Verwaltungsgericht -, um gegen Beschränkungen des freien Zugangs zum Markt intervenieren zu können. Es wird also den Kantonen vorgegeben, für das Binnenmarktgesetz eine Verwaltungsjustizkontrolle durchzuführen.
Zu Absatz 2bis: Zunächst enthält dieser Satz einmal die Klarstellung, dass die Wettbewerbskommission ein Beschwerderecht hat, um feststellen zu lassen, ob eine Marktzugangsbeschränkung in unzulässiger Weise erfolgt. Die Differenz zum Nationalrat besteht darin, dass in dessen Fassung ausdrücklich gesagt wird, dass darin auch "die Beschwerde an das Bundesgericht gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide betreffend Beschränkungen des freien Zugangs zum Markt im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens" eingeschlossen ist.
Hier besteht eine Meinungsdifferenz darüber, wie weit dieses Beschwerderecht gehen soll. Die Mehrheit ist der Meinung, es genüge in diesem Sektor das kantonale Recht und es sei hier nicht notwendig, letztinstanzliche kantonale Entscheide durch die Weko an das Bundesgericht weiterziehen zu können. Die Minderheit ist anderer Auffassung, indem sie der Durchsetzung auch des kantonalen Beschaffungsrechtes durch die Weko mehr Gewicht einräumt, während die Mehrheit eher die föderalistische Praxis im Beschaffungsrecht in den Vordergrund stellt. Ich selbst bin bei der Minderheit.