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Jenny This · Ständerat · 2005-09-27

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-27

Wortprotokoll

Ich arbeite in einer Branche, die mit den heutigen Marktbehinderungen und -diskriminierungen leben muss. Ich persönlich musste selber sattsam erfahren, wie wochenlange minutiöse Arbeit mit Kosten von einigen Zehntausend Franken durch protektionistische Massnahmen zunichte gemacht wurde.

Wir sollten uns im Klaren sein, dass heute kein Binnenmarkt existiert, der diesen Namen auch wirklich verdient. Wir reden zwar von einem Markt Europa und tun alles dafür, dass dieser auch existiert; aber der Binnenmarkt, der Markt innerhalb der Kantone - das musste ich leider in den letzten Jahren feststellen -, existiert noch zu wenig. Es gibt Kantone, die sich vorbildlich verhalten, andere foutieren sich darum. Es sind natürlich namentlich auch Gemeinden, die sich keinen Deut um diesen Binnenmarkt kümmern. Solange in den Reden an den Eröffnungsfeiern das Wichtigste der Hinweis ist, wie viel das einheimische Gewerbe berücksichtigt worden ist, fehlt mir der Glaube, dass in dieser Richtung Abhilfe geschaffen werden kann.

Nun wollen wir mit diesem "Kaminfegergesetz" - ich sage es ein wenig despektierlich - diesen Missstand beheben. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Deshalb bin ich guten Mutes, dass den Worten auch Taten folgen werden - dies auch ganz im Sinne der Ausführungen der Kollegen Lauri und Thomas Pfisterer.

Es kann ja in unserer kleinen Schweiz wirklich nicht so schwierig sein, 26 kantonal verschiedene Vorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen anzupassen und zu vereinheitlichen. Das kann ja nicht so schwierig sein. Es kann nicht sein, dass Ortsfremde laufend diskriminiert und vom Markt ausgeschlossen werden, letztlich - das ist befremdlich - mit dem Segen der Verwaltungsgerichte. Diese fällen genau so viele unterschiedliche Urteile, wie es Kantone gibt. Davon kann ich Ihnen ein Lied singen. Sie sind derart uneinig, dass es fast schon keinen Sinn mehr macht, ans Verwaltungsgericht zu gelangen. Die Klagen bekommen vielleicht aufschiebende Wirkung, und am Schluss erhalten Sie sogar noch Recht, aber der Auftrag ist dann schon lange ausgeführt. Das bringt nicht mehr sehr viel, wenn Sie irgendein Almosen von 3000 bis 4000 Franken bekommen. Das ist für einen Gewerbetreibenden unverhältnismässig.

Es ist deshalb entscheidend, dass die Aufsichtsfunktion der Wettbewerbskommission gestärkt wird; diese sollte massiv gestärkt werden. Die Aufgabe der Wettbewerbskommission darf sich nicht mehr nur auf unverbindliche Empfehlungen beschränken, die Wettbewerbskommission muss ein Recht haben einzuschränken. In dieser Hinsicht verspreche ich mir von dieser Revision etwas.