AB 59160
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat die Verjährungsfristen um je zwei Jahre verlängert. Es handelt sich laut dem Bundesamt um Übertretungen, das heisst um Handlungen, die in Artikel 27 des Entwurfs aufgeführt sind. Übertretungen sind gemäss Artikel 101 des Strafgesetzbuches Handlungen, die mit Haft oder Busse oder mit Busse allein bedroht sind. Es geht um den leichteren Teil der strafbaren Handlungen. Den anderen Teil, die Tierquälereien betreffend, findet man in Artikel 25. Hier gelten die normalen Fristen des Strafgesetzbuches.
Wir sind dem Nationalrat gefolgt.