Bieri Peter · Ständerat · 2005-09-27
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Ich möchte mich zu diesem Artikel äussern, nachdem ich im ersten Umgang das bäuerliche Anliegen der Mitberücksichtigung der Wirtschaftlichkeit bei der [PAGE 748] Festlegung der Mindestanforderungen aufgenommen habe. Ich habe dann erfreulicherweise in der Kommission und auch im Rat eine Mehrheit dafür gefunden. Zu erwähnen ist, dass damals vorerst in der Kommission gemachte Minderheitsanträge zur Ablehnung meines Antrages zurückgezogen wurden und man die Einsicht hatte, dass die Festlegung von Tierschutz-Mindestanforderungen sehr oft im Spannungsfeld mit der Frage einer wirtschaftlichen Produktion steht.
Es ist ja auch eigenartig, ja bisweilen geradezu widersprüchlich, wie die Forderung nach mehr Wirtschaftlichkeit in der Landwirtschaft von irgendwelchen Kreisen erhoben wird, während man gleichzeitig in einem anderen, ausserordentlich sensiblen Bereich von Wirtschaftlichkeit nichts wissen will. Ich verweise nur auf die Motion 05.3359, die noch mehr Druck auf die Landwirtschaft ausüben will und eine Reduktion der Bundesmittel für die Landwirtschaft fordert. Da fordert der Motionär, Kollege Schweiger, einen Abbau der überrissenen Agrarbürokratie, und gleichzeitig versenken wir in diesem Tierschutzgesetz mein Anliegen, Tierschutz und Wirtschaftlichkeit sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Gewisse Kreise haben die von uns beschlossene Aufnahme der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit in diesen Artikel geradezu als Kriegserklärung betrachtet und gedroht, sowohl die Volksinitiative "für einen zeitgemässen Tierschutz" zur Abstimmung zu bringen als auch diese Gesetzesrevision mit dem Referendum vor das Volk zu bringen. Nun, sollen sie das; ich werde dem gelassen entgegensehen.
Herr Bundesrat Deiss hat diesen Antrag damals hier im Rat bekämpft und als Begründung darauf hingewiesen, dass im Jahre 2003 mit der Revision des Landwirtschaftsgesetzes das Tierschutzgesetz in Artikel 33a geändert und dass dort der sogenannte Investitionsschutz eingeführt wurde. Damit sei meinen damals vorgebrachten Argumenten in zentralen Anliegen Rechnung getragen worden. In unserer Kommissionsarbeit hatte dieser Artikel jedoch nicht zur Debatte gestanden; er wurde erst im Plenum als Argument gegen meinen Antrag vorgebracht.
Bei der Differenzbereinigung wurde in unserer Kommission die Frage aufgeworfen, welche Gebäudeteile von diesem Investitionsschutz betroffen seien und anhand welcher Kriterien die Abschreibungen erfolgen würden. So sind etwa minimale Flächen je Tier auf die Gebäudehüllen umzulegen, die gemäss FAT-Richtlinien beim Grossvieh in 40 bis 60 Jahren abgeschrieben werden, während sich Vorschriften bezüglich Einrichtungsgegenständen auf Einrichtungen beziehen, die gemäss FAT in 10 bis 15 Jahren abgeschrieben werden. Wenn wir also diskutieren, ob der Platzbedarf je Tier vergrössert werden soll, müssen wir von der Gebäudehülle ausgehen und dem Tierhalter mit einem neueren Stall die beim Neubau zugestandene Tierzahl über die volle Abschreibungsdauer von etwa 50 Jahren beim Grossvieh belassen. Anders sieht es aus, wenn wir z. B. über Anbindevorrichtungen beim Rindvieh oder über Buchtensysteme für Schweine sprechen. Hier könnte der Staat den Landwirt 15 Jahre nach dem Bau zwingen, sich den neuen Tierschutzvorschriften anzupassen.
Sie sehen also, dass der Investitionsschutz gemäss Artikel 7a genauso viele ungeklärte Fragen aufwirft, wie es die Verhältnismässigkeit von Mindestvorschriften zur Wirtschaftlichkeit tut. Es braucht, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, in der Umsetzung nichts mehr als den sogenannten gesunden Menschenverstand und das Wissen, dass jede Wirtschaftlichkeit verloren geht, wenn kurzum getätigte Investitionen infolge neuer staatlicher Vorschriften zunichte gemacht werden. Insofern wäre unser erster Beschluss nicht so falsch gewesen, zumal er das forderte, was heute jedem Landwirt zehnmal von links und rechts mehr oder weniger um die Ohren geschlagen wird: Er solle vermehrt wirtschaftlich denken.
Wenn ich nun darauf verzichte, vorzuschlagen, bei Artikel 6 bei unserer Lösung zu bleiben, tue ich das infolge der Tatsache, dass der in der ersten Runde vergessen gegangene Investitionsartikel durch den Nationalrat wieder in die Gesetzesrevision eingebaut wurde und wichtige Elemente - wenn auch nicht in allen Umständen, so doch der grossen Linie nach - geregelt sind. Die Betroffenen erwarten jedoch, dass der Bundesrat und die Verwaltung im Vollzug den wirtschaftlichen Überlegungen das notwendige Gewicht beimessen. Insbesondere muss eine Garantie bestehen, dass die Mindestflächenmasse für die Nutztierhaltung über die ganze Abschreibungsdauer unverändert bleiben, sodass sich bei einem Investitionsentscheid die wirtschaftliche Tragbarkeit auf verlässliche Art berechnen lässt. Dies ist ein Mindestmass an Verlässlichkeit des Staates gegenüber den Investitionswilligen.
In diesem Sinne kann ich mich dem Antrag der Kommission anschliessen.