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Maissen Theo · Ständerat · 2005-09-27

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Das Thema, das hier zur Diskussion steht, ist etwas, was seit Jahren, gewiss seit zehn Jahren, in der Sicherheitspolitischen Kommission immer wieder Anlass zu Diskussionen und Aussprachen gibt. Worum geht es?

Es geht um Dienstleistende, in der Regel erstmals Dienstleistende, welche in die Rekrutenschule, in die Durchdiener-RS oder auch in den Zivildienst gehen, und zwar nach dem Lehrabschluss bzw. nach dem Schulabschluss. Es geht aber [PAGE 770] vor allem um Lehrlinge, die dann einen Unterbruch zwischen dem Lehrabschluss und dem Beginn der militärischen Ausbildung haben. Es ist diesen Leuten dann nicht möglich, eine Stelle anzutreten. Es ist verständlich, dass die Arbeitgeber sich hier zurückhalten, jemanden nur für kurze Zeit anzustellen, wenn er dann längere Zeit weg ist. Es geht hier unter anderem auch um Fragen der Lohnfortzahlung während des Dienstes.

Personen, die in diese Situation kommen, in der sie keine Erwerbsmöglichkeit haben, gelten gemäss den heutigen gesetzlichen Grundlagen als unvermittelbar, und sie erhalten deshalb keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Das ist in zweifacher Hinsicht problematisch. Zum einen ist es problematisch von der finanziellen Situation der Betroffenen her gesehen. Das sind junge Leute, die oftmals auf eigenen Beinen stehen. Es ist heute gesellschaftlich so, dass diese Leute in diesem Alter vielfach nicht mehr in ihren Familienverband eingebunden, sondern selbstständig sind. Der zweite Grund ist der, dass es stossend ist, dass nun jene, die diesen Dienst für den Staat, für die Gesellschaft leisten, im Prinzip schlechter gestellt sind als Gleichaltrige, die keine Dienstleistung erbringen, aus welchen Gründen auch immer.

Ich kann Sie auf die Begründung unserer Kommission verweisen. Wir weisen darauf hin, dass es in dieser Sache bereits verschiedene Vorstösse gegeben hat, auch aus unserem Rat, so die Interpellation Langenberger 96.3604 aus dem Jahre 1996 oder die Motion Bieri 98.3016 aus dem Jahre 1998.

Die Stellungnahme des Bundesrates konnten wir in der Sicherheitspolitischen Kommission nicht mehr diskutieren, weil sie vom 23. September 2005 datiert. Da möchte ich, Herr Bundesrat, ein Anliegen einbringen. Wir haben diese Motion am 18. Mai dieses Jahres eingereicht, und es wäre bei einer Kommissionsmotion, die vom Bundesrat abgelehnt wird, allenfalls noch angenehm, wenn man diese Stellungnahme in der Kommission besprechen könnte.

Dies war nur eine Zwischenbemerkung in Bezug auf die Verfahren.

Zur Stellungnahme des Bundesrates muss man festhalten, dass sich der erste Abschnitt auf Angehörige der Armee bezieht, die weitermachen. Das ist eine andere Situation. Uns geht es vor allem um das Problem der erstmals Dienstleistenden, also um jene, die einen Lehrabschluss haben oder von einer Schule abgegangen sind und dann in die Rekrutenschule, in die Durchdiener-Rekrutenschule oder allenfalls in den Zivildienst gehen.

Nun weist der Bundesrat darauf hin, dass die Leistungen der ALV für Lehr- und Schulabgänger sowieso nicht existenzsichernd seien, und nimmt dies als Begründung dafür, dass man ihnen überhaupt nichts geben soll. Ich finde diese Begründung einigermassen absurd. Man sagt: Es reicht ja sowieso nicht, also gibt man besser überhaupt nichts. Wenn man einen Beitrag geben würde, auch wenn er nicht existenzsichernd wäre, so könnte ich mir vorstellen, dass dieser Beitrag zusammen mit dem Ersparten für die jungen Leute eben doch eine Hilfe wäre. Ich kann die Begründung des Bundesrates nicht nachvollziehen, denn in dieser Situation ist natürlich auch ein nichtexistenzsichernder Beitrag eine wertvolle Unterstützung an die Lebenshaltungskosten.

Als letztes Argument bringt der Bundesrat den Hinweis, es müsste ein Systembruch bei der Vermittlungsfähigkeit und bei den Wartetagen vorgenommen werden, wenn man diese Motion erfüllen würde. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die Kommission dies etwas anders sieht. Wir möchten eigentlich nicht eine generelle Regelung für alle, sondern wir stellen uns vor, dass der Staat in der Lage sein sollte, für die Gruppe - es sind relativ wenige Leute, die es aber doch hart treffen kann -, die erstmals in den Dienst geht und diese Wartezeit eben hat, eine Lösung zu finden. Wir stellen uns also nicht vor, dass man die Frage der Vermittlungsfähigkeit und der Wartetage generell im Sinne eines grundsätzlichen Systembruchs ändert.

Nachdem das Thema nun seit Jahren auf dem Tisch liegt und der Bundesrat und die Verwaltung nicht aktiv geworden sind, bitte ich Sie, diese Motion im Sinne der Kommission anzunehmen, obwohl der Bundesrat ihre Ablehnung beantragt. Ich danke Ihnen für das Verständnis, das Sie dem Anliegen dieser jungen Leute entgegenbringen. Es sind junge Leute, die bereit sind, einen Dienst für unseren Staat, für unsere Gesellschaft zu leisten, und die wir nicht unnötig bestrafen möchten.