Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-22
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-22
Wortprotokoll
Ausgangspunkt für die Revision, die zur heutigen Rechtslage geführt hat, war der Gedanke der Grundversorgung der Schweiz im Telekommunikationsbereich - übrigens auch im Bereich der Post. Ausgangspunkt für die Revision, die der Bundesrat jetzt anzugehen sich entschlossen hat - wozu er eine erste Aussprache geführt hat, die dann in eine Botschaft mündet, die in die Vernehmlassung geht -, ist auch die Grundversorgung mit Dienstleistungen der Telekommunikation und der Post in diesem Land.
Hier erlaube ich mir die erste Korrektur: Die Grundversorgung mit Telekommunikation ist nicht gleichzusetzen mit der Swisscom - das ist nicht dasselbe. Im Gesetz steht ausdrücklich - dieser Teil soll nicht geändert werden -, dass der Bundesrat die Grundkonzession ausschreibt. Jetzt hat sie die Swisscom, und sie wird im Jahre 2002 wieder neu ausgeschrieben. Die Swisscom wird sich - in welchem Zustand sie sich dann auch immer befindet - darum bewerben können. Ich gehe davon aus, dass sie dies tut, und eigentlich auch, dass sie die Konzession wieder bekommt. Das ist aber [PAGE 457] nicht selbstverständlich; es kann auch ein Konkurrent der Swisscom mit dieser Grundkonzession betraut werden.
Es ist nicht so, dass der Bundesrat dazu in Vorzimmer nach Tokio reisen und jemanden darum bitten müsste, sondern es ist so, dass die Wettbewerbsteilnehmer sehr daran interessiert sind, eine solche Grundkonzession erhalten zu können, weil sie nämlich einen Wettbewerbsvorteil und auch Prestige bringt. Die Gleichsetzung, wie sie vor allem Herr David vorgenommen hat, trifft so nicht zu.
Es entspringt ebenfalls dem Gedanken der Grundversorgung, dass der Bundesrat in Erwägung gezogen hat, nicht einfach nur dem Anliegen bezüglich Swisscom - nämlich die Kompetenz zu erhalten, die Aktien zu einem höheren Anteil als 50 Prozent verkaufen zu können - nachzukommen. Vielmehr will er Ihnen ein politisches Paket unterbreiten, das auch die Postbank und flankierende Massnahmen in den Regionen umfasst.
Es sind zu diesen flankierenden Massnahmen zwei Fragen gestellt worden. Sie sollen Bestandteil dieses Gesamtkonzeptes bilden; es ist ein politisches Gesamtkonzept und nicht etwa ein finanzielles Konzept, wie das zum Teil missverstanden wurde. Es ist also nicht so, dass der Bundesrat vorschlägt, er wolle einen Teil der Swisscom verkaufen, und der Erlös fliesse dann in die Postbank. Der Bundesrat will nur die Kompetenz, über das Aktienpaket verfügen zu können, und er will - finanziell gesehen unabhängig davon - die Post in die Lage versetzen, ihre Grundversorgung finanzieren zu können; deshalb gehört beides in dieses Paket.
Die Post hat ein Poststellennetz, das 2 Milliarden Franken kostet. Man will, dass sie dieses Netz im Wesentlichen aufrechterhält. Wie soll sie dies finanzieren? Wollen Sie es mit Subventionen tun? Das will heute niemand; deshalb haben wir die Absicht, sie finanziell in die Lage zu versetzen, das Poststellennetz, d. h. die Aufgabe der Grundversorgung, finanzieren zu können.
Es gehört auch dazu - das ist ein Bestandteil des Service-public-Gedankens, der Grundversorgung -, dass Regionen, insbesondere die peripheren Regionen, nicht darunter leiden sollen, wenn solche Umstrukturierungen im Gange sind. Deswegen gehört dieser Teil auch in das Paket.
Es wurde gefragt, ob nicht ein allfälliger Kohäsionsfonds vernünftig sei. Da ich selbst einmal diesen Gedanken gehabt habe, kann ich mich nicht dazu hinreissen lassen zu sagen, dieser Gedanke sei unvernünftig.
Aber: Der Bundesrat ist einen anderen Weg gegangen. Er sagt: Wir wollen keine Zweckbindung, wir wollen keinen Kohäsionsfonds, wir wollen aber regionalpolitische Massnahmen. Denn die peripheren Gebiete sind zum Teil vom Stellenabbau - und zwar nicht etwa durch die Absicht, die in diesem Paket zum Ausdruck kommt, sondern durch die Umstrukturierungen, wie sie jetzt im Gange sind - besonders betroffen, während in städtischen Gebieten eigentlich eher Stellen geschaffen werden.
Wir müssen daran denken, dass der Umbau in der Telekommunikation bis jetzt gesamtschweizerisch Stellen gebracht und nicht gekostet hat. Aber die Randregionen haben nicht davon profitiert, ganz im Gegenteil; deswegen diese Absicht, regionalpolitische Massnahmen zu treffen. Wir kommen mit Vorschlägen; die Departemente UVEK und EVD, federführend ist das EVD, werden Ihnen im Herbst zusammen darüber Bericht erstatten, was wir diesbezüglich im Sinn haben.
Es wurde im Zusammenhang mit der Grundversorgung von Herrn Lombardi die weitere Frage gestellt, ob die Infrastruktur nicht abgetrennt werden könne. Das ist nicht ganz so einfach, weil sich die Infrastruktur ja nicht mehr im Monopol der Eidgenossenschaft befindet. Was heisst Infrastruktur? Es gibt das feste Netz. Allein schon das feste Netz ist heute nicht mehr nur im Besitz der Swisscom; es gibt noch ein Netz der Elektrizität, es gibt Cablecom; es gibt verschiedene Netze, die angeboten werden. Daneben gibt es aber auch die mobile Versorgung mit Antennen. Diese Antennen gehören den drei Anbietern, das sind auch private Gesellschaften. Dass diese Infrastruktur durch den Staat übernommen werden könnte, kann ich mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen. Das ist etwas heikel, weil wir nicht dieselbe Situation haben wie bei den SBB, wo es ein nationales Netz im Monopol gibt.
Eine letzte Bemerkung zur Grundversorgung: Es wurde hier argumentiert, dieses Vetorecht, diese "goldene Aktie", die sich der Bundesrat vorbehalten wolle, die wolle er, um dann die Grundversorgung zu garantieren. Das stimmt nicht. Die Grundversorgung, wie ich gesagt habe, ist unabhängig vom Ganzen im Gesetz verankert und Ausgangspunkt der ganzen Revision. Diese "goldene Aktie", dieses Vetorecht, ziehen wir für den Fall in Erwägung, dass eine Änderung in den Mehrheitsverhältnissen bei der Swisscom dazu führen könnte, dass wesentliche volkswirtschaftliche Interessen der gesamten Schweiz tangiert werden könnten; dann sollte der Bundesrat intervenieren können.
Um es mit einem Beispiel zu sagen: Wenn sich so etwas ereignen sollte wie bei der Adtranz, die die Produktionsstätte hier zum Nachteil der Schweiz abgeschafft und ins Ausland verlagert hat, dann möchte der Bundesrat ein Interventionsrecht. Das hat aber mit der Grundversorgung nichts zu tun. Natürlich hat es mit den volkswirtschaftlichen Interessen der gesamten Schweiz zu tun, aber es ist nicht so, dass dieses Vetorecht die Notbremse für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung wäre. Sie ist unabhängig davon garantiert.
Nun ist von Herrn Leuenberger Ernst die Frage gestellt worden, was sich denn geändert habe, was jetzt neu sei gegenüber der Situation, als wir die heutige Rechtslage miteinander beraten haben.
Erstens einmal ist es nicht so, dass damals diese Idee - Sie haben das Wort Salamitaktik gebraucht -, wie sie jetzt zur Diskussion steht, schon im Schilde geführt worden wäre, sondern was sich in der Zwischenzeit verändert hat, sind im Wesentlichen zwei Dinge:
Es ist ein Wettbewerb geschaffen worden, das hat der Gesetzgeber so gewollt. Dieser Wettbewerb hat die Swisscom allein schon in unserem Land wirtschaftlich unter Druck gesetzt. Das wollte man so, und zwar zum Vorteil der Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land; damit sie billiger von der Telekommunikation Gebrauch machen können.
Das andere ist die internationale Ausrichtung der Telekommunikationstätigkeit. Dazu braucht es Allianzen. Jeder, der in der Telekommunikation anbietet, muss über die Landesgrenzen hinaus Angebote machen können. Das möchte auch die Swisscom. Dazu kann ein Tausch notwendig sein. Es kann notwendig sein, dass ein Joint venture eingegangen wird, ein gegenseitiger Aktientausch. Das heisst, dass das eigene Aktienpaket dann vielleicht zu unter 50 Prozent weggegeben werden muss. Das könnte auch ein Verkauf sein, so dass der Bund nur noch eine Minderbeteiligung hätte. Eine Option ist aber auch, dass der Bund eine Mehrheitsbeteiligung behält.
Was der Bundesrat beantragt, ist nur, dass er die Kompetenz zum Handeln hat, wenn sich eine solche Situation einstellt. Das Hauptmotiv ist, dass schnell gehandelt werden können muss, wenn sich eine derartige Notwendigkeit einstellt.
Die Frage, ob das Parlament, wie Herr Frick vorschlägt, in irgendeiner Art und Weise bei einer solchen Aktion begrüsst werden soll oder nicht, wird in Detailanträgen zu beantworten sein. Es geht nicht, dass das Parlament darüber entscheidet, mit welcher anderen internationalen Gesellschaft die Swisscom allenfalls einen solchen Aktientausch machen soll oder nicht. Solche Verhandlungen müssen erstens schnell und zweitens in absoluter Vertraulichkeit stattfinden. Solche Verhandlungen finden selten mit nur einem, sondern mit zwei oder drei anderen möglichen Partnern statt. Bei zwei oder drei Mitkonkurrenten holt man die jeweiligen Offerten und Bedingungen ein. Sie sehen doch, dass man in einem Zweikammersystem so etwas nicht mit dem ganzen Parlament machen kann. Wenn es dann allenfalls darum geht, die Präsidenten zweier Kommissionen zu informieren, können wir uns das sicher überlegen.
Es ist doch so, dass der Bund Eigentümer dieser Swisscom ist und eine Verantwortung für dieses Volksvermögen - wie [PAGE 458] hier auch mehrmals gesagt wurde - hat. Es wurde der Vergleich mit dem Familien- und Tafelsilber gebracht. Vergleiche sind immer etwas heikel, aber ich meine, es kann auch nicht angehen, dass wir dieses Tafelsilber einfach vergammeln lassen oder es in einem Sparstrumpf unter die Matratze legen. Wir haben für dieses Volksvermögen zu sorgen. Dazu gehört, dass der Bundesrat im Interesse der Swisscom in dieser Hinsicht frei ist. Ich habe nie gehört, dass Verantwortliche der Swisscom gesagt hätten, mit dem Hauptaktionär könne man nicht mehr kutschieren, deswegen wollten sie ihn nicht mehr. So etwas habe ich nie gehört. Ich muss im Interesse der Verantwortlichen der Swisscom hier auch sagen, dass das nie die Argumentation war.
Die Argumentation der Swisscom dafür, das Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) ganz abzuschaffen, war vielmehr die Beweglichkeit in den internationalen Märkten. Der Bundesrat ist anderer Meinung, er teilt diese Auffassung der Verantwortlichen der Swisscom nicht, aber er hat auch keinen Anlass zu sagen, die Verantwortlichen der Swisscom dürften nicht eine derartige Meinung haben. Wie steht es denn sonst, wenn es um die Meinungsäusserungsfreiheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht? Wir kämpfen immer dafür, dass diese ihre Meinung sagen dürfen.
Der Bundesrat ist allerdings nicht dieser Auffassung. Er will das TUG behalten. Er will eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft beibehalten und sie nicht in eine Aktiengesellschaft umwandeln, die nur dem OR untersteht, damit dann, wenn es um volkswirtschaftliche Interessen der gesamten Schweiz geht, vom Vetorecht Gebrauch gemacht werden kann.
Das sind die Absichten, die der Bundesrat von langer Hand in einem Aussprachepapier vorbereitet hat - dies für all diejenigen, die denken, das Papier sei unter Druck und, wie zum Teil gesagt wurde, unter Eingebung des Pfingstgeistes über ein Wochenende verfasst worden. Wir arbeiten weiter daran, es wird eine Botschaft kommen, die in die Vernehmlassung gehen und anschliessend hier behandelt wird. Es wird noch viel Wasser die entsprechenden Flüsse unserer Kantone hinabfliessen, bis wir dann effektiv um die Wurst - Herr Leuenberger Ernst würde sagen um die Salami - diskutieren.