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Lauri Hans · Ständerat · 2005-09-28

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-28

Wortprotokoll

Der Nationalrat möchte, dass zum Beispiel eine Organisation, die Bundesgelder erhält, diese grundsätzlich nur durch eine einzige Verwaltungseinheit zugesprochen erhält. Man verspricht sich davon im Nationalrat mehr Transparenz für das Parlament.

Nun kann es aber sehr wohl Sinn machen, dass eine Organisation von mehreren Bundesstellen finanzielle Mittel erhält, dies nämlich dann, wenn sie verschiedene öffentliche Aufgaben aus dem Zuständigkeitsbereich mehrerer Ämter wahrnimmt. So nimmt zum Beispiel das Schweizerische Rote Kreuz Aufgaben bei der Altershilfe und der Alterspflege wahr, welche vom BSV abgegolten werden. Gleichzeitig erledigt das SRK im Auftrag des Bundesamtes für Migration grenzsanitarische Untersuchungen. Es macht nun durchaus [PAGE 778] Sinn, wenn die Mittel für diese zwei unterschiedlichen Aufgaben von zwei Ämtern und nicht nur von einem alleine kommen. Nur auf diese Weise kann Artikel 57 über die kreditrechtlichen Verantwortlichkeiten der Verwaltungseinheiten, in der Regel also Ämter, Nachachtung verschafft werden. Das Parlament hat an einer klaren Verantwortlichkeitsregelung gemäss Artikel 57 des Finanzhaushaltgesetzes ein eminentes Interesse.

Das Bedürfnis des Nationalrates kann auf ganz einfache Weise dadurch befriedigt werden, dass der Bundesrat auf den Begründungsseiten des Voranschlags und der Rechnung jeweils darauf hinweist, wenn eine externe Organisation von verschiedenen Verwaltungseinheiten Gelder erhält. Auf diese Weise kann ganz einfach durch das statistische Mittel der Begründung die Übersicht, die der Nationalrat wünscht, hergeleitet werden.

Deshalb bitten wir Sie, hier festzuhalten.