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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-09-28

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Seit mehr als zwanzig Jahren dauert nun der verfassungswidrige Zustand der rechtsungleichen Besteuerung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren an. Handeln tut Not, und wir müssen alles unternehmen, damit die Sache nun nicht weiter auf die lange Bank geschoben wird.

Letzteres wird man ganz sicher tun, wenn man nur auf die Option Individualbesteuerung setzt. Es braucht für einen solchen Systemwechsel Zeit, viel Zeit, zu viel Zeit in unserem Land. Wer auf diese Karte setzt, weiss, dass in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren nichts mehr passieren wird. So sprechen sich im Übrigen auch die Kantone, nicht zuletzt mit Blick auf die grossen administrativen Mehrbelastungen, seit Jahren ganz klar gegen die Individualbesteuerung aus; sie haben dies auch in diesen Tagen wiederholt.

Wir brauchen eine Sofortlösung. Diese kann nach meiner Auffassung ohne weiteres in einem Teilsplittingmodell gefunden werden. Die Kantone haben genügend Erfahrung mit dem Teilsplitting. In Ihrem Departement, Herr Bundesrat Merz, ist das Modell ausgearbeitet und ausformuliert. Es müssen nur die entsprechenden Ordner geöffnet werden, die ganze Tablare füllen. Gegenüber dem abgelehnten Steuerpaket 2001 ist der Splittingsatz von damals 1,9 wahrscheinlich auf 1,8 oder 1,7 abzusenken, womit auch das Argument etwas entschärft wird, dass nur oder vor allem Besserverdienende profitieren würden. Mit einem tieferen Splittingsatz könnten, gerade auch nach Meinung der Kantone, einige Mittel für eventuelle Tarifkorrekturen bei Alleinstehenden freigesetzt werden.

Im Übrigen waren und sind für mich - ich möchte das hier gerade auch sagen - höhere Kinderabzüge auf Bundesebene in dieser Steuerdebatte kein Thema. Das Splittingmodell ist das einzige, welches dem Ehepaar und der Familie nicht die Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau vorschreibt. Es braucht hier in diesem Privatbereich nun wirklich keinen lenkenden staatlichen Akt. Dies ist aber beim Doppelverdienerabzug ganz klar der Fall, der jene Ehepaare bestraft, bei denen ein Teil bereit ist, sich während einer gewissen Zeit zu hundert Prozent oder überwiegend für die Betreuung der Kinder einzusetzen. Aus der heutigen "Heiratsstrafe" wird dann eine "Erziehungsstrafe". Das kann ich nicht mittragen, auch wenn nicht abzustreiten ist, dass mit der geplanten raschen Umsetzung des Doppelverdienerabzuges, wie man das in den letzten Tagen gehört hat, zumindest etwas passiert.

Ich bin aber fast davon überzeugt, dass mit Annahme eines Doppelverdienerabzuges dann jahrelang überhaupt nichts mehr geschehen wird und die Ehepaare mit vorgenannter Aufgabenteilung zwischen Erwerbstätigkeit für den einen und Kinderbetreuung für den anderen Teil die Leidtragenden [PAGE 790] sein werden. Es sind immerhin ein Drittel aller Ehepaare in der Schweiz, welche diese Aufgabenteilung haben. Zudem erfasst dieses Modell auch die Rentner nicht und benachteiligt die Alleinstehenden bzw. tut nichts für sie. Ich ersuche Sie, Herr Finanzminister, deshalb noch einmal, das Teilsplittingmodell vorurteilslos zu prüfen und als sofortige Zwischenlösung umzusetzen. Sie werden hier auch die Kantone im gleichen Boot haben.

Was nun die heute Morgen zur Diskussion stehenden vier Motionen anbelangt, beantrage ich Ihnen ebenfalls, entsprechend dem Antrag der Kommission, die drei Motionen aus dem Nationalrat und, um eine Prüfung aller Vorschläge und Ideen zu ermöglichen, auch die Motion der WAK unseres Rates anzunehmen. Eine Einzelabfertigung der Motionen und damit sicher die Ablehnung der einen oder anderen Motion würde die Diskussion nur blockieren. Not tut jetzt aber eine Deblockierung der Situation, auf dass sich der Bundesrat in dieser Frage bewege.