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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-09-28

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Ich bin im Jahr 2004 zusammen mit einer Mehrheit der Kantone gegen das Steuerpaket angetreten und bin mir bewusst, dass im Rahmen dieser vielen Diskussionen und Podien, an denen wir teilgenommen haben, die "Heiratsstrafe" - wenn man dem so sagen kann - immer wieder ein Thema war. Für den Fall, dass das Steuerpaket abgelehnt würde, habe ich mich damals auch verpflichtet, etwas dazu beizutragen, dass die Diskriminierung oder die unterschiedliche Besteuerung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren reduziert wird. Es ist für mich deshalb unbestritten, dass wir jetzt einen Schritt in diese Richtung machen müssen. Ich unterstütze deshalb die Kommissionsmotion, wie sie Ihnen heute vorgelegt wird.

Die Kommissionsmotion zeigt meines Erachtens einen sehr pragmatischen und gangbaren Weg auf: Sie will die "Heiratsstrafe" nicht beseitigen, sondern reduzieren, weil wir wissen, dass eine Beseitigung einen finanziell enorm grossen Schritt bedeuten würde. Die Kommissionsmotion verlangt, dass dieser Schritt innerhalb des bestehenden Systems gemacht wird, weil dies für eine rasche Umsetzung sicher förderlich ist. Sie verlangt zudem, dass die Gegenfinanzierung geklärt ist. Ausserdem schlägt die Kommissionsmotion vor, dass wir diese Sofortmassnahmen in erster Linie in Form einer Erhöhung des Zweiverdienerabzuges ergreifen.

Bundesrat Merz hat vor der Diskussion in diesem Rat - verdienstvollerweise, finde ich - bereits eine erste Katze aus dem Sack gelassen, indem er darlegte, wie er diese Massnahmen umsetzen möchte. Wenn ich die Reaktionen auf diese Vorschläge betrachte, die ja nicht eine uneingeschränkte Zustimmung signalisierten, denke ich, dass das nicht die letzte Katze war, die Bundesrat Merz in dieser Angelegenheit aus dem Sack "gezaubert" hat. Auch wenn es nur um Sofortmassnahmen geht, bin ich mir deshalb bewusst, dass dies keine einfache Sache sein wird, weil wir mit jeder Änderung immer wieder auf neue Ungerechtigkeiten stossen. Deshalb dürfen wir meines Erachtens die längerfristigen Ziele nicht aus den Augen verlieren.

Der Zivilstand allein hat ja keinen oder zumindest keinen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Paares und ist deshalb als Veranlagungskriterium untauglich. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Paares wird dann am meisten beeinflusst, wenn Kinder auf die Welt kommen. Das längerfristige Ziel muss deshalb sein, dass jeder und jede Einzelne als Steuersubjekt anerkannt wird. Das hat nichts mit Individualismus und schon gar nichts mit Egoismus zu tun; es entspricht vielmehr den gesellschaftlichen Entwicklungen bezüglich der Ehe und der Vielfalt der Beziehungsformen. Die Individualbesteuerung ist aber auch Ausdruck der Gleichstellung von Frau und Mann; ausserdem fördert die Individualbesteuerung die berufliche Tätigkeit von Paaren, auch wenn sie Erziehungsaufgaben wahrzunehmen haben; somit hat die Individualbesteuerung auch klare volkswirtschaftliche Vorteile. Das ist übrigens nicht meine Erfindung, sondern das hat eine Studie der Credit Suisse erst kürzlich wieder bestätigt.

Ich möchte also wie mein Kollege Germann keinen Hehl daraus machen, dass ich Anhängerin einer Individualbesteuerung bin. Ich bin mir aber bewusst, dass diese Änderungen Zeit brauchen. Wir haben es gehört: Wir müssen bei den Kantonen noch viel Überzeugungsarbeit leisten. Ich bin deshalb bereit, zusammen mit der Kommissionsmotion die drei Motionen aus dem Nationalrat anzunehmen, weil diese sowohl Sofortmassnahmen vorschlagen, die ich unterstütze, als auch längerfristige Perspektiven enthalten.

Ich beantrage Ihnen, die vorliegenden Motionen anzunehmen.