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Bieri Peter · Ständerat · 2005-09-29

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-29

Wortprotokoll

Auch mich hat die Forderung aus dem Buwal nach der Zusammenführung von BWL, BLW, BVET und Eidgenössischer Forstdirektion hellhörig gemacht. Selbstverständlich gibt es, mehr oder weniger weit gesucht, gewisse Ähnlichkeiten wie etwa die Tatsache, dass in diesen Bundesämtern viele Produkte und Tätigkeiten aus dem primären Wirtschaftssektor geregelt werden. Es braucht aber ebenso viel Fantasie, Gemeinsamkeiten zu suchen zwischen etwa der Vorratshaltung von Schmierölen und Medikamenten und den Vorschriften über Direktzahlungen und Meliorationen und den Massnahmen bei Tierseuchen - bis hin zur Frage, wie wir unseren Wald richtig schützen und bewirtschaften wollen.

Nehmen wir zwei speziell betroffene Ämter, das Bundesamt für Veterinärwesen und das Bundesamt für Landwirtschaft. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat den Hauptauftrag, den Verfassungsartikel umzusetzen. Es hat günstige Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz von Landwirtschaftsgütern zu sichern, die Auszahlung von Direktzahlungen zu regeln sowie sich für eine sozialverträgliche Entwicklung in der Landwirtschaft einzusetzen. Völlig anders ist das hingegen beim Bundesamt für Veterinärwesen, das in seinem eigentlichen Bereich die Veterinärgesetzgebung hat, und hier gilt es primär, das Wort "Schutz" zu sehen: im Bereich etwa des Gesundheits- und Täuschungsschutzes, des Tierschutzes, des Schutzes vor Seuchen und der Bekämpfung von Seuchen oder auch im Bereich des Artenschutzübereinkommens.

Es empfiehlt sich, die Kontrollfunktionen im Veterinärbereich durch eine Behörde vollziehen zu lassen, die nicht von der Landwirtschaftspolitik abhängig ist. Wir haben das gerade in dieser Woche gesehen, als wir im Konflikt waren zwischen dem Bereich des Tierschutzes - Minimalanforderungen bei der Festlegung der Tierschutzvorschriften - und dem Bereich der Wirtschaftlichkeit innerhalb der Landwirtschaft. Wir haben dort gesehen, in welchen Konflikt wir selber dabei gekommen sind.

Wenn es uns gelingt, diese Bereiche in der Verwaltung sauber zu trennen, wird Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Teilen der Gesellschaft, die dem Tierschutz verpflichtet sind, Vertrauen vermittelt. Dieses Vertrauen kommt längerfristig dann auch der landwirtschaftlichen Produktion zugute. Ungeachtet der kompetenzmässigen Trennung und ungeachtet der Zielsetzung sollen die Kontrollen in der Landwirtschaft auch koordiniert werden. Das haben wir auch am letzten Dienstag bei der Behandlung des Tierschutzgesetzes so festgehalten.

Zu prüfen ist hingegen die Frage, ob es nicht klug wäre, jene Bereiche, die sich mit der Sicherheit der Lebensmittel befassen, die sich heute im Bundesamt für Gesundheit befinden und zum Teil dann auch wiederum vom Bundesamt für Veterinärwesen ausgeführt werden, in einem Amt zusammenzufassen. Eine solche Zusammenführung der Verantwortung auf Bundesebene würde einer Entwicklung, wie sie zum Teil bereits in den Kantonen, etwa in den Urschweizer Kantonen, vollzogen wurde, nachkommen. Auch im Bereiche der europäischen Gesetzgebung sind diese Tendenzen absehbar.

Ich finde diese Motion insofern problematisch, als sie eben gerade diesen möglichen Bereich hier nicht anspricht, nämlich den Bereich des Verbraucherschutzes, der sich wie gesagt heute beim Bundesamt für Veterinärwesen, hier erwähnt, und beim Bundesamt für Gesundheit, hier in dieser Motion eben gerade nicht erwähnt, befindet. Ich meine, wenn man das Anliegen der Motion weiterverfolgen will, dann müsste primär dieser Bereich geprüft werden.

Ich halte den Zusammenschluss der hier erwähnten Bundesämter für wenig zielführend und zukunftsträchtig. In dem Sinne müsste eigentlich diese Motion abgelehnt werden, wenn es sich nicht, wie auch Herr Büttiker richtig erkannt und wie es auch der Kommissionssprecher dargestellt hat, nur um einen Prüfungsantrag handelte - wenngleich ein Prüfungsantrag im Grunde genommen eben ein Postulat wäre. Das wäre die richtige Vorgehensweise für einen solchen Vorstoss.

Ich will mich hier dem Vorgehen nicht widersetzen. Ich meine, es wäre vielleicht auch falsch, wenn wir darüber abstimmen und damit einen Entscheid provozieren würden. Ich halte aber, wie gesagt, die Stossrichtung dieser Motion für eine falsche und werde mich hier deshalb, da kein Antrag auf Ablehnung gestellt wird, der Stimme enthalten. Ich möchte aber doch bitten, dass die Prüfung durch den Bundesrat dann in eine andere Richtung geht.